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Der öffentliche Auftraggeber ist Herrin des Vergabeverfahrens

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Der öffentliche Auftraggeber ist Herrin des Vergabeverfahrens!

Im Rahmen von Haftungsstreitigkeiten des öffentlichen Auftraggebers gegen Architekten, die das Vergabeverfahren begleiten, fällt oftmals auf, dass der öffentliche Auftraggeber bei Einsetzung von Dritten (z.B. Architekten und Ingenieure) für die Durchführung des Vergabeverfahens davon ausgeht, dass ausschließlich diese für Fehler im Vergabeverfahren verantwortlich seien. Hierzu hat die Vergabekammer Lüneburg kürzlich nochmals deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der öffentliche Auftraggeber die Verantwortung für die Vergabe nicht vollständig delegieren kann. Es ist und bleibt daher Aufgabe des Auftraggebers, sich an den Vergabeverhandlungen zu beteiligen, mögliche Ausschlussgründe (selbst) nachzuvollziehen und über den Zuschlag in Kenntnis der gesamten Aktenlage selbst zu entscheiden. Mit einem bloßen „Abnicken“ ist es nicht getan.

VK Lüneburg vom 23.11.2012 zum Az. VgK-43/2012