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Ökostromabgabe rechtmäßig

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Akuelle Ökostrom-Abgabe entspricht dem Verfassungsrecht

Das Landgericht Chemnitz hat eine Musterklage abgewiesen, die gegen die EEG-Umlage gerichtet war.  Der Staat verfolge damit das Ziel der Verringerung des CO2-Ausstoßes und der Förderung regenerativer Energien. Das sei ein legitimer Zweck, der die Umlage auf alle rechtfertige. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LG Chemnitz  vom 22.03.2013 zum Az.: 1 HK O 1113/12