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Zusätzlicher Vorsorgeaufwand des gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils

Mitgeteilt von Ehemalige

Aufwendungen des gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils für eine zusätzliche Altersvorsorge und eine Zusatzkrankenversicherung sind unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig, wenn der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind anderenfalls nicht aufgebracht werden kann.

BGB, Urteil vom 30.01.2013 – XII ZR 158/10 (OLG Brandenburg)