Koch Lemke Machacek PartGmbB

Risiko der Änderung der Preisgrundlage bei verzögertem Vergabeverfahren

Mitgeteilt von Rechtsanwältin Koch

Das Risiko der Änderung der Preisgrundlagen wird bei einem vom Auftraggeber verzögerten Vergabeverfahren dem Auftraggeber zugewiesen mit der Folge, dass durch die dadurch verursachte Bauzeitverschiebung die Mehrkosten durch einen Mehrvergütungsanspruch auszugleichen sind.

OLG Brandenburg vom 15.12.2016 zum Az. 12 U 179/15