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Rücktritt vom Autokaufvertrag bei VW-Abgasskandal

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Viele Käufer von Autos der Marke VW, die vom Abgasskandal betroffen sind, hatten auf ein Rücktrittsrecht gehofft. Immerhin wurden ihre Autos mit einer „Schummelsoftware“ ausgestattet, was zweifelsohne ein Mangel der Kaufsache darstellt.

Dennoch wird es nichts mit einem Rücktritt, so das Landgericht Bochum in einer ersten Entscheidung zu diesem Rechtsproblem. Denn der Mangel sei letztlich eine Bagatelle. Dies schließt das Gericht u.a. daraus, dass das Kraftfahrtbundesamt die Typengenehmigung der betroffenen Fahrzeuge gerade nicht widerrufen habe, sondern Maßnahmen der Mängelbeseitigung durch den VW-Konzern als ausreichend betrachtet hat. Damit sei aber die Nutzung des Pkw weiter uneingeschränkt möglich. Außerdem vermochte das Gericht – zumindest nach dem Vortrag des Klägers – keine wirkliche Wertminderung des Pkw durch den höheren Schadstoffausstoß erkenne.

LG Bochum vom 16.03.2016 zum Az. I-2 O 4425/15