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Sachgrundlose Befristung – Rechtsmissbräuchliche Umgehung des Ausschlussverbots

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Machacek

Zur Rechtfertigung einer sachgrundlosen Befristung kann sich ein Vertragsarbeiter kann nicht auf § 14 II 1 TzBfG berufen, wenn er den Vertrag in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem letzten Vertragsarbeitgeber des Arbeitnehmers ausschließlich deshalb vereinbart hat, um das Anschlussverbot des § 14 II 2 TzBfG zu umgehen. Bei einer solchen rechtsmissbräuchlichen Vertragsgestaltung kommt aber kein – unbefristeter – Arbeitsvertrag mit dem letzten Vertragsarbeitgeber zu Stande.

BAG vom 15.05.2013 - 7 AZR 525/11 -