Sachgrundlose Befristung – Rechtsmissbräuchliche Umgehung des Ausschlussverbots
Mitgeteilt von Ehemalige
Zur Rechtfertigung einer sachgrundlosen Befristung kann sich ein Vertragsarbeiter kann nicht auf § 14 II 1 TzBfG berufen, wenn er den Vertrag in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem letzten Vertragsarbeitgeber des Arbeitnehmers ausschließlich deshalb vereinbart hat, um das Anschlussverbot des § 14 II 2 TzBfG zu umgehen. Bei einer solchen rechtsmissbräuchlichen Vertragsgestaltung kommt aber kein – unbefristeter – Arbeitsvertrag mit dem letzten Vertragsarbeitgeber zu Stande.
BAG vom 15.05.2013 - 7 AZR 525/11 -