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Schadenersatz bei falscher Wohnfläche

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Der Verkäufer gab die Wohnfläche einer Wohnung im Internet mit 98 m² an. Bei Abschluss des Kaufvertrages wurde diese dann auf „ca. 89 m²“ korrigiert. Und ein Nachmessen ergab schießlich 78 m². Zuviel für das LG Stuttgart. Es verurteilte den Verkäufer zu Schadenersatz, hier den Sohn des Eigentümers, der den ganzen Vertrag abgewickelt hatte. Wer Angaben ins Blaue mache und dieses nicht offenbare, handele schuldhaft, so das Gericht.

LG Stuttgart vom 20.12.2018 zum Az. 14 U 44/18

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Sowohl bei Miete und erst Recht bei Kauf einer Wohnung ist ein Vertrauen auf Angaben des Verkäufers/Vermieters regelmäßig risikoreich.“