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Steuerbefreiung als Familienheim trotz Unterschreitung der 10-Jahres-Frist

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Nutzt der Erbe ein geerbetes Familienheim zehn Jahre und länger, profitiert er von einer Steuererleichterung. Erbschaftssteuer wird dann nicht fällig. Was aber, wenn der Erbe aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ausziehen muss? Im konkreten Fall bewohnte die Erbin die Immobilie sieben Jahre und zog dann in ein Altenheim. In seinem Urteil entschied der Bundesfinanzhof (BFH) nun, dass die Erbin das Steuerprivileg nicht verlor, da ihr die Nutzung der Immobilie unzumutbar war. Den Verweis auf eine ggf. mögliche Pflege durch einen ambulanten Dienst musste sie nicht gegen sich gelten lassen.

BFH vom 1.12.2021 - II R 18/20