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Erfordernis der Kindeswohlprüfung nach einer Auslandsadoption

Die Kindeswohlprüfung im Rahmen des Umwandlungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 AdWirkG ist allein darauf bezogen, ob die Veränderung der Adoptionswirkungen im Interesse des Kindes liegen.  Eine Kindeswohlprüfung wie bei einer Annahme als Kind nach §§ 1741 ff BGB muss … Weiter lesen

4. September 2013