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Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, der sogenannte „gelbe Schein“, ist kein Beweis einer Erkrankung des Arbeitnehmers. Er ist ein sogenannter prima facie-Beweis, also ein Beweis des ersten Anscheins. Dieser kann grundsätzlich vom Arbeitgeber erschüttert werden.

26. März 2021