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Mangelhaftigkeit auch bei Einhaltung aller DIN-Normen

Ein hartes Urteil für das Bauunternehmen: In den Keller drang Wasser ein, der Eigentümer verlangte, dass die Abdichtung neu zu schaffen sei. Das Bauunternehmen verteidigte sich ddamit, dass es alle DIN-Normen eingehalten habe – was auch der gerichtliche Sachverständige bestätigte.

23. Mai 2020