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Baumfällkosten als Nebenkosten

Die Kosten des Fällens eines Baumes sowie die Entsorgung des Holzes sind auf den Mieter umlagefähige Nebenkosten, entschied das Landgericht München. LG München vom 19.11.2020 zum Az. 31 S 3302/20

18. Dezember 2021

Haftung für einwachsende Wurzeln in einen Abwasserkanal

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, wer haftet, wenn in einen Abwasserkanal Wurzeln einwachsen und zu einer Verstopfung führen, was im konkreten Fall dazu führte, dass der Keller eines Hauseigentümers volllief. Grundsätzlich, so der Bundesgerichtshof, haftet hierfür … Weiter lesen

13. Februar 2020