Koch Lemke Machacek PartGmbB

Archiv

Diagnosefehler und Befunderhebungspflichtverletzung durch Ärzte

Die Grenzen der Diagnose / Befunderhebung – und hier kommt es haftungsrechtlich vorrangig auf das Mindestmaß an – sind für Ärzte kaum mehr überschaubar. So verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln einen Durchgangsarzt wegen unzureichender Befunderhebung zu 50.000 € Schmerzensgeld.

20. September 2019