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Leistungsfähigkeit beim Kindesunterhalt

Für die Feststellung, das für einen Unterhaltsschuldner keine reale Beschäftigungschance bestehe, sind strenge Maßstäbe anzulegen. Dass der Unterhaltspflichtige aus dem Ausland stammt und über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, rechtfertigt allein noch nicht die Schlussfolgerung, dass für ihn keine reale Beschäftigungschance … Weiter lesen

4. September 2014