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Schadenersatz bei falscher Wohnfläche

Der Verkäufer gab die Wohnfläche einer Wohnung im Internet mit 98 m² an. Bei Abschluss des Kaufvertrages wurde diese dann auf „ca. 89 m²“ korrigiert. Und ein Nachmessen ergab schießlich 78 m². Zuviel für das LG Stuttgart.

8. Dezember 2019