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Verjährungsfristen bei vertragswidrigem Gebrauch einer Mietsache

Mal wieder ein vermieterfreundliches Urteil des BGH: Nutzt ein Mieter die Mietsache vertragswidrig – vorliegend nutzte er Gewerberaum als Wohnung – verjährt der Unterlassungsanspruch der Vermieters nach §541 BGB so lange nicht, wie der Mieter den vertragswidrigen Gebrauch fortsetzt. BGH … Weiter lesen

17. Juni 2021