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Umzug in ein Pflegeheim berechtigt nicht zu Kündigung des Mietverhältnisses

Mieter haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Eine fristlose Kündigung kommt ihnen nur zu, wenn die Weiterführung unzumutbar ist. Der Umzug in ein Pflegeheim gehört nicht dazu. AG Berlin-Charlottenburg vom 8.11.2018 – 205 C 172/18 Der Praxistipp von Rechtsanwalt … Weiter lesen

30. Mai 2020