Koch Lemke Machacek PartGmbB

Archiv

Unterhalt in Bezug auf die neuen Regelungen der Insolvenzordnung

Grundsätzlich ist es so, dass Unterhaltsansprüche als Insolvenzforderungen geltend gemacht werden. Hierzu ist Voraussetzung, dass sie vor Verfahrenseröffnung entstanden sind. Die bis zu diesem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelaufenen Unterhaltsforderungen nehmen am Insolvenzverfahren teil. Das bedeutet, die rückständigen Unterhaltsforderungen … Weiter lesen

2. Dezember 2014