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Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

Auch der betreuende Elternteil kann ein anderer Unterhaltspflichtiger Verwandter sein, wenn der Kindesunterhalt von ihm unter Wahrung seines angemessenen Selbstbehalts gezahlt werden kann und ohne seine Beteiligung an der Barunterhaltspflicht ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern entstünde. Kann auch … Weiter lesen

25. November 2014