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Abmahnung auch bei vielen Einzelverstößen

Begeht ein Arbeitnehmer viele Einzelverstöße, die jeder für sich eine Kündigung nicht rechtfertigen, kann der Arbeitgeber nicht ohne Abmahnung kündigen, auch wenn die Summe der Einzelverstöße zwischenzeitig eine Kündigung rechtfertigen würde, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln.

2. April 2019