Koch Lemke Machacek PartGmbB

Archiv

Keine Pflichtteilsentziehung wegen der Versagung persönlicher Pflege im Krankheitsfall

Da Unterhalt grundsätzlich nur als Geldleistung geschuldet wird, kann die Pflichtteilsentziehung nach § 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB nicht auf die Versagung persönlicher Pflege im Krankheitsfall gestützt werden. Für eine böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht genügt nicht die bloße Leistungsverweigerung; diese muss … Weiter lesen

15. Januar 2014