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Berücksichtigung des Kindeswohls bei Rückführungsbeschluss durch Anhörung der Kinder

Das Kindeswohl ist in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen, sogar noch im Vollstreckungsverfahren nach einem stattgebenden Rückführungsbeschluss. Nach Art. 13 Abs. 2 HKÜ kann das Gericht es daher ablehnen, die Rückgabe des Kindes anzuordnen, wenn festgestellt wird, dass sich … Weiter lesen

30. Dezember 2014