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Rückgabe einer Mietsache – Haftungsfalle für Mieter

Die Rückgabe einer Mietsache (§546 Abs. 1 BGB) erfolgt regelmäßig durch Übergabe des Schlüssels an den Vermieter. Ein Einwurf in den Briefkasten reicht aber nicht, wenn es zum Streit kommt.

30. Mai 2019

Berücksichtigung des Kindeswohls bei Rückführungsbeschluss durch Anhörung der Kinder

Das Kindeswohl ist in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen, sogar noch im Vollstreckungsverfahren nach einem stattgebenden Rückführungsbeschluss. Nach Art. 13 Abs. 2 HKÜ kann das Gericht es daher ablehnen, die Rückgabe des Kindes anzuordnen, wenn festgestellt wird, dass sich … Weiter lesen

30. Dezember 2014