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Strandkorb auf dem Balkon einer WEG

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte mehrheitlich entschieden, dass ein Strandkorb kein Gegenstand sei, der die äußere Gestaltung des Baukörpers verändern würde. Denn das wäre laut Teilungsvereinbarung verboten gewesen. Hiergegen wandt sich ein Eigentümer, dem der Strandkorb die Aussicht nahm. Zu Recht, so … Weiter lesen

24. August 2020