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Haftung einer Jugendhilfeeinrichtung für ein Therapiepferd

Tierhalter haften für Schäden, die durch ihr Tier entstanden sind, grundsätzlich unbegrenzt und verschuldensunabhängig. Das kann auch auf ein Therapiepferd zutreffen, dass von einer Jugendhilfeeinrichtung gehalten wird.

31. Mai 2018