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Beweislast bei Überstunden

Eine für das Speditionsgewerbe ergangene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern dürfte auch für die Pflege interessant sein. Hier ging es darum, wer beweisen muss, wie lange der Arbeitnehmer tätig gewesen ist.

14. Dezember 2020