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Pflegeeltern bei Bestellung eines Verfahrensbeistandes im Sorgerechtsverfahren nicht beschwerdebefugt

Möglicher Verfahrensfehler bei der Bestellung eines Verfahrensbeistandes nur im Sorgerechtsverfahren führt nicht dazu, dass nunmehr die Pflegeeltern oder sonst am Wohl des Kindes interessierte  Personen gegen Entscheidungen über die Auswahl oder Entlassung von Ergänzungspfleger oder Vormund beschwerdeberechtigt wären. Entscheidungen über … Weiter lesen

30. Dezember 2014