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Prognoseentscheidung des Unfallversicherungsträgers bei Einstellung des Krankengeldes

Das Ende des Verletztengeldanspruchs nach SGB VII ist durch Verwaltungsakt festzustellen. Dieser erfordert eine Prognoseentscheidung des Unfallversicherungsträgers, das mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit zumindest für die ersten 78 Wochen nicht zu rechnen ist. Für die Beendigung des Verletztengeldanspruchs verlangt das … Weiter lesen

12. März 2014