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Trennung des Vermögens mehrerer Betreuter

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Kostenlose Konten sind gegenwärtig kaum mehr zu bekommen. Das verleitet manchen gesetzlichen Betreuer dazu, die Gelder seiner Betreuten auf einem gemeinsamen Sammelkonto zu verwalten. Keine gute Idee, fand der Bundesgerichtshof in seiner jüngsten Entscheidung und entschied, dass es sich hierbei um pflichtwidriges Verhalten des gesetzlichen Betreuers handle.

BGH vom 31.10.2018 zum Az. XII ZB 300/18

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Dieser Rechtsprechung wird man auch auf private Betreuer, also insbesondere Angehörige, anwenden müssen. Diese müssen darauf achten, die Gelder des Betreuten (beispielsweise der Eltern) von dem eigenen Vermögen zu trennen.“