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Umwandlung einer nach thailändischem Recht erfolgten Adoption

Mitgeteilt von Ehemalige

Die Umwandlung einer nach thailändischem Recht erfolgten Adoption setzt voraus, dass diese dem Kindeswohl entspricht. 

Zudem müssen die leiblichen Eltern der Adoption zustimmen.

OLG Hamm, 11. Senat für Familiensachen, Urteil vom 29.05.2013, AZ: II – 11 UF 130/12, 11 UF 130/12