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Verfügung über Vermögen des Ehegatten im Ganzen bei vorbehaltenem dinglichen Wohnrecht

Mitgeteilt von Ehemalige

Bei der Beurteilung, ob die Übertragung eines Grundstücks durch einen Ehegatten sein Vermögen im Ganzen betrifft, ist ein von ihm vorbehaltenes dingliches Wohnrecht als ihm verbliebenes Vermögen zu berücksichtigen.

BGB Urteil vom 16.01.2013 – X II ZR 141/10 (OLG Karlsruhe)