Koch Lemke Machacek PartGmbB

Werbung per Mail als Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Automatisch generierte Mails, insbesondere auch Eingangsbestätigungs-Mails die Werbung beinhalten, stellen nach Auffassung des BGH einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Inhabers des Mail-Postfachs dar. Dabei ist dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ein hoher Stellenwert zuzusprechen, zumindest so hoch, dass es sich als stärkeres Recht gegen das Recht des Unternehmers auf Werbung durchsetzt.

BGH - Urteil vom 15.12.2015 zum Az. VI ZR 134/15