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Wohnungsvermietung bei berufsbedingter Abwesenheit ist keine Zweckentfremdung

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Eine Wohnungsvermietung bei berufsbedingter Abwesenheit – im zu entscheidenden Fall ging es um eine Eigentumswohnung einer Stewardess – ist keine Zweckentfremdung. Der Verwaltungsgerichtshof Bayern verruteilte damit die Stadt München zur nachträglichen Genehmigung. Er begründete seine Auffassung insbesondere damit, dass die Wohnung ohne Genehmigung dem allgemeinen Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stehen würde.

VGH Bayern vom 26.7.2021 zum Az. 12 B 21.913