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Yogakurs als Bildungsurlaub

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Ein Yogakurs kann Bildungsurlaub darstellen, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Beispielsweise dann, wenn durch Yogaübungen  Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung vermittelt würden, diene der Kurs der beruflichen Qualifikation. Grundvoraussetzung dafür sei aber ein darauf abzielendes didaktisches Konzept.

LAG Berlin-Brandenburg vom 11.4.2019 - 10 Sa 2076/18

 

Der Praxistipp von Rechtsanwalt Foerster: „Bildungsurlaub ist Landesrecht. Diese Entscheidung betrifft damit zunächst nur das Berliner Bildungsurlaubsgesetz. Ob der Rechtsgedanken des LAG auf das Recht anderer Bundesländer übertragbar ist, muss im Einzelfall geprüft werden.“