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Zur Frage der Beweislast für Mängelbeseitigungskosten

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Foerster

Macht der Auftraggber gegenüber dem Auftragnehmer die im Rahmen einer Ersatzvornahme entstandenen Mängelbeseitigungskosten geltend, muss der Auftraggeber darlegen und beweisen, dass die durch das von ihm beauftragte Drittunternehmen durchgeführten Maßnahmen ausschließlich der Mängelbeseitigung dienten.

Eine Vermutung, dass alle im Rahmen einer Mängelbeseitigungsmaßnahmen durchgeführten Arbeiten auch tatsächlich nur der Mängelbeseitigung dienten, besteht nicht. Ein ggf. im Verhältnis zum Drittunternehmen darauf gerichtetes Vertrauen des Auftraggebers ist im Verhältnis zum Auftragnehmer nicht schützenswert.

BGH, Urteil vom 25.06.2015, AZ: VII ZR 220/14