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Umzug in ein Pflegeheim berechtigt nicht zu Kündigung des Mietverhältnisses

Mieter haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Eine fristlose Kündigung kommt ihnen nur zu, wenn die Weiterführung unzumutbar ist. Der Umzug in ein Pflegeheim gehört nicht dazu. AG Berlin-Charlottenburg vom 8.11.2018 – 205 C 172/18 Der Praxistipp von Rechtsanwalt … Weiter lesen

30. Mai 2020

Kündigung bei Verdacht einer Straftat

Ein Vermieter kann auch schon bei Verdacht auf eine Straftat das Mietverhältnis fristlos kündigen, so das AG Frankfurt/Main.

27. Mai 2020