Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist da!
Mit dem 1.1.2020 ist das BTHG in seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Es stellt sowohl die Kostenträger, als auch Einrichtungen der Behindertenbetreuung sowie Menschen mit Behinderung vor nicht unerhebliche Herausforderungen. Ursache ist der - grundsätzlich zu befürwortende - idealistische Ansatz des Gesetzgebers, der allerdings die praktische Umsetzung weitgehend aus dem Auge verloren hat.
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