Nach der jüngsten Rechtsprechung des BGH sind AGB-Klauseln unwirksam, die Banken zu einer einseitigen Änderung berechtigen. Das betrifft beispielsweise die Verhängung von Strafzinsen.
Rechtsanwalt Lemke gibt gerne weitergehende Auskünfte.
Wir sind eine seit 1997 bestehende in Berlin Charlottenburg ansässige Kanzlei. Wir beraten Sie als Ihr Rechtsanwalt / Rechtsanwältin in Berlin und Deutschland fachübergreifend in allen Rechtsgebieten mit einem Schwerpunkt auf dem Versicherungsrecht sowie dem Bau- und Architektenrecht.
Spezialisiert haben wir uns auf die Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten, die an der Schnittstelle zwischen dem Versicherungsrecht und anderen Rechtsgebieten liegen, beispielsweise dem Arbeitsrecht, dem Erbrecht, dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Bau- und Architektenrecht, dem Medizinrecht und Pflegerecht, dem Sozialrecht sowie dem Verwaltungsrecht. Mit dieser konsequenten Ausrichtung bieten wir Ihnen eine fundierte juristische Arbeitsweise gehobenen Standards an. Die sich hieraus ergebenen Synergieeffekte nutzen wir zu Ihrem Vorteil.
Sprechen Sie uns an - bei uns erwarten Sie vier Partner und weitere angestellte Rechtsanwälte. Auch kurzfristig können wir Ihnen Gesprächstermine anbieten. Gerne rufen wir Sie auch für eine Terminvereinbarung kostenfrei zurück. Nutzen Sie hierfür unseren Rückrufservice auf dieser Seite.
Schwerpunktmäßig sind wir in den nachfolgenden Bereichen für Sie tätig:
Es beraten Sie
Rechtsanwalt Lemke Rechtsanwalt Speer
Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht beraten Sie in allen Angelegenheiten des privaten Versicherungsrecht (bspw. Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung) und des beruflichen Versicherungsschutz (bspw. Berufshaftpflichtversicherung).
Es berät Sie
Rechtsanwalt Lemke
Im Bankrecht / Kapitalmarktrecht gilt es insbesondere, Schadensersatzansprüche aus fehlerhafte Beratung zu Kapitalanlagen / Vermögensanlagen zu prüfen. Aber auch im Erbrecht stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Rechtsanwältin Koch Rechtanwältin Jahr
Rechtsprobleme stellen sich bei Verträgen, öffentlichrechtlichen Genehmigungen und der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften. Ob für private Bauherren, Unternehmen oder die öffentliche Hand, Bauvorhaben sollten von Beginn an rechtlich abgesichert sein.
Rechtsanwalt Foerster Rechtsanwalt Machacek
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Leistung ggü. Krankenversicherung, Pflegekassen und weiteren Leistungsträgern, auch bei der Kündigung von Heim- und Pflegeverträgen. DAneben bearbeiten wir regelmäßig Haftungsfälle wegen Pflegefehlern.
Rechtsanwalt Machacek
Wir vertreten fachanwaltlich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Kündigungsschutzverfahren und in allen anderen arbeitsrechtlichen Belangen. Auch die Beratung von Betriebsräten gehört dazu.
Rechtsanwalt Machacek Rechtsanwalt Foerster
Das Sozialrecht ist kaum mehr überschaubar. Leistungen sind unbekannt oder ihre Verweigerung wird nicht als rechtswidrig erkannt. Unsere Aufgabe ist die Beratung, daneben aber auch die fachanwaltliche Durchsetzung von Ansprüchen.
Rechtsanwalt Speer Rechtsanwalt Lemke
Das Verkehrsrecht geht weit über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide hinaus. Gerade dann wenn eine Strafbarkeit droht (bspw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, §142 StGB), stehen wir an Ihrer Seite. Aber auch die versicherungsrechtliche Abwicklung von Unfällen ist unsere Domäne.
Rechtanwältin Jahr
Mit einer angehenden Fachanwältin übernehmen wir die Vertretung in arzthaftungsrechtlichen Angelegenheiten. Aber auch in Fragen des Berufsrechts beraten und vertreten wir Sie gerne.
Das Verwaltungsrecht ist geprägt von einem Verhältnis der Über- und Unterordnung, dem sogn. Subordinationsverhältnis. Der Bürger will und muss sich gegen eine Behörde durchsetzen. Umso wichtiger ist es dann, mit und durch uns fachanwaltlichen Rat an seiner Seite zu haben.
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Die Besprechung Ihrer Angelegenheit erfolgt in der Regel persönlich in unseren großzügigen Kanzleiräumen. Soweit erforderlich kann dieses auch telefonisch oder über Online-Lösungen (bspw. ) erfolgen.
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Ein betrieblich erworbenes Anrecht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, das noch vor dem Ende der Ehezeit in eine private Kapitalversicherung umgewandelt wird, ist insgesamt nicht in den Versorgungsausgleich einzubeziehen. Der BGH hatte seine bisherige Rechtsprechung zur Nichteinbeziehung von auf Auszahlung eines Kapitalbetrages gerichteten privat erworbenen Anrechten bestätigt. Der vorliegende Leitsatz gilt für private Kapitalversicherungen, aber auch für private Rentenversic ...
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