Müssen und dürfen Ärzte die Behandlung von Patienten verweigern, die sich einem Mund-Nase-Schutz verschließen? Unser Dossier gibt Auskunft!
Rechtsanwalt Foerster gibt gerne weitergehende Auskünfte.
Wir sind eine seit 1997 bestehende in Berlin Charlottenburg ansässige Kanzlei. Wir beraten Sie als Ihr Rechtsanwalt / Rechtsanwältin in Berlin und Deutschland fachübergreifend in allen Rechtsgebieten mit einem Schwerpunkt auf dem Versicherungsrecht sowie dem Bau- und Architektenrecht.
Spezialisiert haben wir uns auf die Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten, die an der Schnittstelle zwischen dem Versicherungsrecht und anderen Rechtsgebieten liegen, beispielsweise dem Arbeitsrecht, dem Erbrecht, dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Bau- und Architektenrecht, dem Medizinrecht und Pflegerecht, dem Sozialrecht sowie dem Verwaltungsrecht. Mit dieser konsequenten Ausrichtung bieten wir Ihnen eine fundierte juristische Arbeitsweise gehobenen Standards an. Die sich hieraus ergebenen Synergieeffekte nutzen wir zu Ihrem Vorteil.
Sprechen Sie uns an - bei uns erwarten Sie vier Partner und weitere angestellte Rechtsanwälte. Auch kurzfristig können wir Ihnen Gesprächstermine anbieten. Gerne rufen wir Sie auch für eine Terminvereinbarung kostenfrei zurück. Nutzen Sie hierfür unseren Rückrufservice auf dieser Seite.
Schwerpunktmäßig sind wir in den nachfolgenden Bereichen für Sie tätig:
Es beraten Sie
Rechtsanwalt Lemke Rechtsanwalt Speer
Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht beraten Sie in allen Angelegenheiten des privaten Versicherungsrecht (bspw. Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung) und des beruflichen Versicherungsschutz (bspw. Berufshaftpflichtversicherung).
Es berät Sie
Rechtsanwalt Lemke
Im Bankrecht / Kapitalmarktrecht gilt es insbesondere, Schadensersatzansprüche aus fehlerhafte Beratung zu Kapitalanlagen / Vermögensanlagen zu prüfen. Aber auch im Erbrecht stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Rechtsanwältin Koch Rechtanwältin Jahr
Rechtsprobleme stellen sich bei Verträgen, öffentlichrechtlichen Genehmigungen und der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften. Ob für private Bauherren, Unternehmen oder die öffentliche Hand, Bauvorhaben sollten von Beginn an rechtlich abgesichert sein.
Rechtsanwalt Foerster Rechtsanwalt Machacek
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Leistung ggü. Krankenversicherung, Pflegekassen und weiteren Leistungsträgern, auch bei der Kündigung von Heim- und Pflegeverträgen. DAneben bearbeiten wir regelmäßig Haftungsfälle wegen Pflegefehlern.
Rechtsanwalt Machacek
Wir vertreten fachanwaltlich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Kündigungsschutzverfahren und in allen anderen arbeitsrechtlichen Belangen. Auch die Beratung von Betriebsräten gehört dazu.
Rechtsanwalt Machacek Rechtsanwalt Foerster
Das Sozialrecht ist kaum mehr überschaubar. Leistungen sind unbekannt oder ihre Verweigerung wird nicht als rechtswidrig erkannt. Unsere Aufgabe ist die Beratung, daneben aber auch die fachanwaltliche Durchsetzung von Ansprüchen.
Rechtsanwalt Speer Rechtsanwalt Lemke
Das Verkehrsrecht geht weit über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide hinaus. Gerade dann wenn eine Strafbarkeit droht (bspw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, §142 StGB), stehen wir an Ihrer Seite. Aber auch die versicherungsrechtliche Abwicklung von Unfällen ist unsere Domäne.
Rechtanwältin Jahr
Mit einer angehenden Fachanwältin übernehmen wir die Vertretung in arzthaftungsrechtlichen Angelegenheiten. Aber auch in Fragen des Berufsrechts beraten und vertreten wir Sie gerne.
Das Verwaltungsrecht ist geprägt von einem Verhältnis der Über- und Unterordnung, dem sogn. Subordinationsverhältnis. Der Bürger will und muss sich gegen eine Behörde durchsetzen. Umso wichtiger ist es dann, mit und durch uns fachanwaltlichen Rat an seiner Seite zu haben.
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Ein Ehemann kann auch dann nicht seine Ehefrau aus der Ehewohnung aussperren, wenn ihm die Wohnung alleine gehört, beide in Trennung leben und seine Ehefrau übermehrere Monate bei der eigenen Verwandtschaft außer Landes war. Das entschied das OLG Frankfurt/Main und begrindete seine Entscheidung damit, dass ein gemeinsam bewohntes Haus nicht dadurch seinen Charakter als Ehewohnung verliere, dass sich ein Ehepartner nach eienr Trennung auf einem mehrmontigen Auslandsaufenthalt befinde.
Trennt sich ein Ehepaar und verbleibt einer der Ehegatten in der Wohnung, ist dieser im Innenverhältnis - als im Verhältnis der Ehegatten untereinander - alleine zur Zahlung der Miete verpflichtet. Das hat das Oberlandegericht Köln jüngst entschieden. Allerdings billigte es dem in der Wohnung verbleibenden Ehegatten eine Überlegensfrist von drei Monaten zu. In dieser Zeit müsse sich der ausziehende Ehegatten noch hälftig an der Miete beteiligen.
Bei der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer In-Vitro-Fertilisation mittels der ICSI-Methode kommt es bzgl. der Erfolgsaussichten grundsätzlich nur auf das Behandlungszeil der Herbeiführung einer Schwangerschaft an. Andere Aspekte haben außen vorzu bleiben.
Geht im Rahmen der Erbfolge eine Immobile auf ein Kind über, ist dieses steuerfrei, wenn das Kind die Immobilie entweder bereits selber nutzt oder andernfalls unverzüglich dafür bestimmt (§13 Abs. 1 Nr. 4c EStG). Die Frist hierfür ist mit sechs Monaten anzusetzen. Im Einzelfall kann sie aber länger sein, wie jetzt der Bundesfinanzhof argumentiert. Findet eine Selbstnutzung nicht binnen eines halben Jahres statt, muss der Erbe allerdings begründen und darlegen, wann er sich für eine Se ...
Die Zulässigkeit einer Zwangsmedikation (§1906a BGB) ist so alt noch nicht, da gibt es schon erste Einschränkungen. Denn soweit der Betreute noch einen natürlichen Willen äußern kann, muss zuvor ernsthaft,cmit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung äuerlichen Drucks versucht werden, ihn von der Notwendigkeit der Medikation zu überzeugen. Dieses hat das Betreuungsgericht zu prüfen.
Dass ehrverletztende Nachrichten in Massen über WhatsApp und vergleichbare Dienste verbreitet werden, ist bekannt. Auch wennn nicht ganz einfach, so kann man sich doch häufig dagegen wehren. Nicht aber, wenn es innerhalb einer Familie geschieht, so das OLG Frankfurt/Main. Hier hatte die Schwiegermutter per WhastApp gegenüber ihrer Schwester und ihrer Tochter behauptet, ihr Schwiegersohn misshandle andere Familienmitglieder, woraufhin dieser auf Unterlassen klagte. Ohne Erfolg, befand das O ...
Soll ein Vorsorgebevollmächtigter dadurch entmachtet werden, in dem ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis Widerruf von Vollmachten (§ 1896 Abs. 4 BGB) bestellt wird, hindert der Widerruf der Vollmacht durch den zwischenzeitlich bestellten Betreuer den Vorsorgebevollmächtigten nicht, im Namen des Betroffenen Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung einzulegen. Denn, so der Bundesgerichtshof (BGH), die Interessen des Betroffenen im Betreuungsverfahren wahrzunehmen ist ein der Vorsorgevollmacht ...
Die Bestellung eines Verfahrenspflegers bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes (§ 1903 BGB) ist nicht zwingend, regelmäßig jedoch indiziert. Zumindest gilt das dem Bundesgerichtshof (BGH) nach dann, wenn sich der Einwilligungsvorbehalt, durch den der Betroffene hinsichtlich seiner Geschäftsfähigkeit auf das Niveau eines beschränkt Geschäftsfähigen zurückverwiesen wird, sich auf das gesamte Vermögen bezieht.
Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt noch vage Patientenverfügungen verworfen hatte, stärkt er jetzt wieder deren Bedeutung - wenn sie denn durch Zeugen gestützt werden. Anlass war der Streit zwischen einem bevollmächtigten Ehemann und dem gleichzeitig bevollmächtigten Sohn über die Frage, ob die künstliche Ernährung der nach Schlaganfall seit zehn Jahren im Koma liegenden Ehefrau/Mutter eingestellt werden soll. Die Seniorin hatte lange zuvor eine standardisierte Patientenverfüg ...
Angehörigen kommt in der Regel kein eigenes Beschwerderecht zu, wenn statt ihrer eine andere Person zum gesetzlichen Betreuer beispielsweise der eigenen Eltern bestellt werden soll. Hintergrund ist, dass es keinen subjektiven Anspruch auf das Amt des Betreuers gibt. Hierüber entscheidet alleine der Betroffene resp. der Betreuungsrichter. Ein eigenes Beschwerderecht der Angehörigen scheiterte dem BGH nach aber insbesondere auch dann, wenn der Angehörige (noch) Bevollmächtigter ist und dah ...
Ob psychisch Kranke, insbesondere wenn sie hochgbetagt sind, testierfähig sind, ist eine immer wieder gestellte Frage. Zumeist geht es um erhebliche Beträge. Das OLG Frankfurt/Main hat diese Frage präzisiert. Danach ist im Hinblick auf die Tragweite dieser Frage besondere Sorgfalt geboten. In Abgrenzung zu einer altersbedingten Verbohrtheit kann erst dann von einer Testierunfähigkeit ausgegangen werden, wenn eine krankheitsbedingte Abkopplung von Erfahrungen, Logik und kulturellem Konsens g ...
Eine Umbettung eines Verstorbenen ist zwar prinzipiell möglich, ist aber an hohe Anforderungen gebunden, so das OVG NRW in seinem jüngsten Urteil. Denn grundsätzlich gehe die durch Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Totenruhe dem Recht der Hinterbliebenen auf Totenfürsorge vor. Das gilt dem OVG nach insbesondere dann, wenn der Verstorbene einen diesbezüglichen Wunsch hinterlassen hat.
Mit einer Vorsorgevollmacht möchte man bei Pflegebedürftigkeit in der Regel die eigenen Kinder von den umfangreichen Beleg- und Rechenschaftspflichten eines gesetzlichen Betreuers befreien. Doch das kann zu kurz gedacht sein. Denn, so das OLG München, einer umfassed ausgestalteten "Generalvollmacht" liegt in der Regel ein Auftragsverhältnis zu Grunde, nicht bloß ein Gefälligkeitsverhältnis. Dann aber schuldet der Bevollmächtigte den Erben Rechenschaft über Bestand sowie Einnahmen und A ...
Eigentlich nichts Neues, aber immer wieder haben die Betreuungsgerichte nahe Verwandte darüber aufzuklären, dass sie keine eigene Rechtsposition in Betreuungsverfahren haben. Zwar sieht das Recht vor, dass nahe Verwandte grundsätzlich vorrangig als Betreuer zu bestellen sind (§1897 Abs. 4 BGB), doch gewährt ihnen diese Norm keinen einklagbaren Anspruch auf dieses Amt. Daher kann ein naher Verwandter auch nicht mit der Beschwerde erfolgreich die Aufhebung einer Betreuung angehen.
Soweit dieses für die Abwendung einer erheblichen Gefahr bei (insbesondere psychisch erkrankten) Person erforderlich ist, kann ein Betreuungsgericht einen sogenannten Einwilligungsvorbehalt anordnen. Danach kann der geschäftsfähige Betreute ohne die Zustimmung seines Betreuers keine wirksamen Verträge mehr abschließen. Nach § 1903 Abs. 4 kann das Gericht diesen Einwilligungsvorbehalt auch auf geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens erstrecken, was letztendlich auf eine weitgeh ...
Nottestamente bleiben ein Problem in der Pflege. Das OLG Hamm hatte über die Wirksamkeit eines solchen Testamentes zu entscheiden, nachdem der Verfügende über mehrere Tage die Möglichkeit gehabt hatte, ein Testament (notariell) aufzusetzen, hier von aber keinen Gebrauch gemacht hatte. Unschädlich, so das OLG, denn im Rahmen des § 2250 BGB sei alleine auf die aktuelle Situation abzustellen. Unerheblich sei, wie die Notlage entstanden ist. Und dennoch war das Testament unwirksam, da das O ...
OVG Schleswig-Holstein, Urteil zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 20.07.2016
Das Landgericht Düsseldorf hatte einen Rechtsstreit zu entscheiden, in dem sich ein Partnervermittlungsinstitut verpflichtete, für einen Gesamtpries von 7.999,00 EUR insgesamt 14 Partnervorschläge zu unterbreiten. Diese Vereinbarung ist nach der Auffassung des Landgerichts nichtig und verstößt gegen die guten Sitten. Das Landgericht folgt damit der herrschenden Auffassung, dass sich die Sittenwidrigkeit einer verlangten Leistung (hier der Gesamtpreis) aus dem groben Missverhältnis zur Gege ...
Grundsätzlich kann auch ein eigenhändig geschriebene und unterschriebener Brief eines Erblassers als letzter Wille ausgelegt werden, soweit den formalen Voraussetzungen des §2247 BGB genügt wird. Das gilt nur dann, wenn zur Überzeugung des Gerichts dieser Brief auf einem ernstlichen Testierwillen des Erblassers beruht. Ist der Brief jedoch mit dem Titel "Vollmacht" oder "Befugnis" überschrieben, wird ein solcher ernstlicher Testierwille in der Regel nicht anzunehmen sein. Denn nach dem ...
Haben Pflegedienst und Pflegebedürftiger im Vertrag vereinbart, dass bei dem Pflegebedürftigen nur Pflegefachkräfte zum Einsatz kommen, so entfällt für den Pflegedienst die vereinbarte Vergütung dem Grunde nach bereits dann, wenn er minder qualifizierte Mitarbeiter einsetzt. Nach Auffassung des BGH kommt es dann nicht darauf an, ob die pflegerische Leistungen im übrigen ordnungsgemäß erbracht wurden. Alleine die nicht ausreichende Qualität der Mitarbeiter rechtfertigt folglich ein Leis ...
Wenn sich also der Insolvenzschuldner wie zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 02.12.2014
Mit der Regelung, dass eine“ den Umständen nach zu den Einkünften“ zu rechnen Zuwendung nach § 1374 BGB dem Anfangsvermögen nicht hinzugerechnet wird, soll Verzerrungen der Zugewinnausgleichsbilanz entgegengewirkt werden, die sich aus der künstlichen Erhöhung des Anfangsvermögens durch die zum Verbrauch bestimmten Zuwendungen ergeben können, maßgebliches Abgrenzungskriterium ist daher, ob die Zuwendung zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs dienen oder die Vermögensbildung des begünstigten Ehegatten fördern soll.
Im vorliegenden Fall machen die Beteiligten, deren Ehe rechtskräftig geschieden wurde, wechselseitig güterrechtliche Ansprüche geltend. In dem Rechtsmittelverfahren war zwischen den Beteiligten nur noch streitig, wie die zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 20.03.2014
Kammergericht Berlin, Senat für Familiensachen, Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 20.01.2014
Die Verweigerung der Adoption durch einen Ehegatten allein stellt keinen Verstoß gegen Art. 6 I GG dar. Der Gesetzgeber hat insoweit seinen verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung seiner rechtspolitischen Ziele nicht überschritten.Â
Die Annahme von "Ausnahmefällen" kann nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes und dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers nur contra legem erfolgen und würde zu einer ganz erheblichen Rechtsunsicherheit führen. Im übrigen sind Ausnahmen nur in Extremfällen denkbar, bei denen die Verwehrung der Annahme Volljähriger als Kind nur durch einen Ehegatten zu einer ganz außergewöhnlichen Härte und existentiellen Belastungen für die Beteiligten führen würde.Â
 Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Senat für Familiensachen, Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 19.01.2014
Da Unterhalt grundsätzlich nur als Geldleistung geschuldet wird, kann die Pflichtteilsentziehung nach § 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB nicht auf die Versagung persönlicher Pflege im Krankheitsfall gestützt werden. Für eine böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht genügt nicht die bloße Leistungsverweigerung; diese muss vielmehr auf einer verwerflichen Gesinnung beruhen. Die Parteien hatten um etwaige Pflichtteilsansprüche der Klägerin. Die Klägerin ist neben ihrem Bruder gesetzl ...
OLG Hamm, Beschluss zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 03.12.2013
BGH, Beschluss zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 03.11.2013
Haben die geschiedenen Ehegatten Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüche durch eine vereinbarte Einmalzahlung abgefunden, kommt eine Anpassung der Rentenkürzung wegen Unterhalt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn festgestellt werden kann, welcher Anteil der geleisteten Summe auf den Unterhalt entfällt.
OLG Brandenburg, Beschluss zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 25.10.2013
Eine ehebedingter Nachteil kann sich allerdings aus der Fortsetzung der Kinderbetreuung nach der Eheschließung ergeben, soweit eine Ehegatte mit Rücksicht auf die eheliche Rollenverteilung und die Kinderbetreuung während der Ehe auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verzichtet. Demgegenüber haben Erwerbsnachteile, die bei dem betreuenden Elternteil bereits infolge der Geburt des Kindes oder durch die in der Zeit vorehelicher Kinderbetreuung getroffenen beruflichen Dispositionen endgültig eingetreten sind und nicht mehr ausgeglichen werden können, weiterhin keine ehebedingten Ursachen.Â
BGH, Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 06.10.2013
Die erstmals in der Revisionsinstanz erhobende Einrede nach Art. 5 HUP ist zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 06.10.2013
BGH, Beschluss zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 03.10.2013
In diesem Rechtsstreit hatte eine geschiedene Ehefrau ihren Ex-Mann auf Zahlung von Kindesunterhalt für die gemeinsame Tochter verklagt. Der Ex-Mann war zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahren arbeitslos und bezog Sozialleistungen. Die Ex-Frau hatte vorgetragen, der Mann könne arbeiten gehen, weshalb ihm ein fiktives Einkommen angerechnet werden sollte.
Der Bundesgerichtshof hatte im Ergebnis eine Unterhaltspflicht des Vater verneint, da er nicht in der Lage war, ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts den Unterhalt an die Tochter zu zahlen.Â
Grundsätzlich gibt es zwar die Möglichkeit, ein fiktives Einkommen anzurechnen. Dies setzt aber voraus, dass tatsächlich eine reale Beschäftigungschance besteht. Davon sei nach der Erwerbsbiographie des Vaters nicht auszugehen.Â
Bundesgerichthof, Beschluss zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 27.09.2013
BGH, Beschl. v. 17.04.2013 - XII ZB 329/12
Eltern haften für den Ausbildungsunterhalt gemäß § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen.Â
Wird ein Elternteil von einem gemeinschaftlichen Kind auf Unterhalt in Anspruch genommen, stellt sich die Frage der Berechnung des Haftungsanteils - sofern auch der andere Einkommen erzielt und dem volljährigen Kind Unterhalt gewähren könnte, ohne seinen eigenen angemessenen Unterhalt zu gefährden.Â
Der in Anspruch genommene Elternteil ist zur Berechnung seines Haftungsanteils nur in der Lage, wenn ihm die Einkommens - und Vermögensverhältnisse des anderen Elternteils bekannt sind.Â
Das zwischen den Eltern gem. § 1606 Abs. 3 BGB bestehende besondere Rechtsverhältnis reicht danach grundsätzlich aus, um einen Auskunftsanspruch zu begründen (BGH, Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 23.09.2013
Zudem müssen die leiblichen Eltern der Adoption zustimmen.
OLG Hamm, 11. Senat für Familiensachen, Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 06.09.2013
Für die Zustimmung des leiblichen Elternteils nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AdWirkG genügt es, wenn dieser Elternteil die Zustimmung zur Adoption im ausländischen Verfahren erteilt hat. Ob diese Zustimmungserklärung den qualifizierten Inhalt nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AdwirkG hat, ist durch Auslegung zu ermitteln.Â
Einer persönlichen Anhörung eines leiblichen Elternteils nach § 160 Abs. 1 S. 1 FamFG bedarf es nicht, wenn dieser Elternteil schon seine Zustimmung zur Adoption erteilt hat.Â
AG Frankfurt, Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 04.09.2013
Ein ehebedingter Nachteil kann sich allerdings aus der Fortsetzung der Kinderbetreuung nach der Eheschließung ergeben, soweit ein Ehegatte mit Rücksicht auf die eheliche Rollenverteilung und die Kinderbetreuung während der Ehe auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verzichtet. Demgegenüber haben Erwerbsnachteile, die bei dem betreuenden Elternteil bereits infolge der Geburt des Kindes oder durch die in der Zeit verehelicher Kinderbetreuung getroffenen beruflichen Dispositionen endgültig eingetreten sind und nicht mehr ausgeglichen werden können, weiterhin keine ehebedingten Ursachen.Â
Fortführung von BGH, Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 19.08.2013
Der Ausschluss der Kindesmutter ergibt sich im vorliegenden Verfahren aus dem gemeinsamen Sorgerecht. Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern vertreten das Kind gemeinschaftlich. Der Grundsatz der Gesamtvertretung bedeutet, dass nur beide Eltern befugt sind, das Kind zu vertreten. Entfällt die Vertretungsbefugnis eines Elternteils, so wächst dem anderen nicht etwa ein Alleinvertretungsrecht zu.
OLG Oldenburg, Beschluss zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 09.08.2013
Nach ständiger Rechtsprechung des Senat darf die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden kann. Dies wäre der Fall, wenn dadurch eine evident einseitige und durch die individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse nicht gerechtfertigte Lastenverteilung entstünde, die für den belasteten Ehegatten unzumutbar erscheint.
Auch wenn die Einzelregelungen eines Ehevertrages bei jeweils gesonderter Betrachtung den Vorwurf der objektiven Sittenwidrigkeit zu rechtfertigen vermögen, kann sich der Ehevertrag dennoch bei einer Gesamtwürdigung als insgesamt sittenwidrig erweisen, wenn das Zusammenwirken aller ehevertraglichen Einzelregelungen erkennbar auf die einseitige Benachteiligung eines Ehegatten abzielt.
Soweit ein Ehevertrag der Wirksamkeitskontrolle standhält, muss der Richter im Rahmen einer Ausübungskontrolle prüfen, ob und inwieweit es einem Ehegatten nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich auf eine ihn begünstigende Regelung zu berufen. Entscheidend ist insofern, ob sich im Zeitpunkt des Scheiterns der Ehe aus dem vereinbarten Ausschluss der Scheidungsfolge eine evident einseitige, unzumutbare Lastenverteilung ergibt.
BGH Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 09.08.2013
BGB, Beschluss zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 05.08.2013
BGH, Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 26.07.2013
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah darin einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 31.05.2013
Beschluss zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 31.05.2013
BGB Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 14.05.2013
BGB, Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 06.05.2013
BGH, Beschluss zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 06.05.2013
Die Kosten einer Ehescheidung können in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein geschiedener Ehegatte Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von über 8.000,00 € für die Ehescheidung aufgewandt. Diese Kosten betrafen nicht nur die Ehescheidung, sondern auch die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinn und dem nachehelichen Unterhalt.
Das Finanzamt erkannte nur die Kosten als steuerwirksam an, die auf die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich anfielen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat die gesamten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung steuerwirksam zum Abzug zugelassen.
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 22.04.2013
BGH zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 19.03.2013
OLG Oldenburg zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 26.02.2013
Dem hinterbliebenen Lebenspartner, der mit einem Beamten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat, steht nach dessen Tod jedenfalls seit dem 01.01.2005 Witwergeld wie dem hinterbliebenen Ehepartner eines Beamten zu.
Der Hinterbliebene hat jedenfalls nach Europäischem Unionsrecht Anspruch auf das Witwergeld wie der hinterbliebene Ehegatte eines Beamten. Der Ausschluss hinterbliebener Lebenspartner eines Beamten von der Hinterbliebenenversorgung ist mit der EU-Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie unvereinbar. Die Richtlinie gilt auch für die Hinterbliebenenversorgung von Beamten. Denn diese Versorgung ist Teil des Arbeitsentgelts, das der Beamte während seiner Dienstzeit bezogen hat. Die unterschiedliche Behandlung der verpartnerten im Vergleich zu verheirateten Beamten ist eine Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung. Beide Gruppen befinden sich in einer vergleichbaren Lage. Das gilt jedenfalls in dem hier streitigen Zeitraum seit Inkrafttreten einer Gesetzesänderung im Lebenspartnerschaftsrecht ab dem 01.01.2005.
VGH Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 12.12.2012
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