Müssen und dürfen Ärzte die Behandlung von Patienten verweigern, die sich einem Mund-Nase-Schutz verschließen? Unser Dossier gibt Auskunft!
Rechtsanwalt Foerster gibt gerne weitergehende Auskünfte.
Wir sind eine seit 1997 bestehende in Berlin Charlottenburg ansässige Kanzlei. Wir beraten Sie als Ihr Rechtsanwalt / Rechtsanwältin in Berlin und Deutschland fachübergreifend in allen Rechtsgebieten mit einem Schwerpunkt auf dem Versicherungsrecht sowie dem Bau- und Architektenrecht.
Spezialisiert haben wir uns auf die Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten, die an der Schnittstelle zwischen dem Versicherungsrecht und anderen Rechtsgebieten liegen, beispielsweise dem Arbeitsrecht, dem Erbrecht, dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Bau- und Architektenrecht, dem Medizinrecht und Pflegerecht, dem Sozialrecht sowie dem Verwaltungsrecht. Mit dieser konsequenten Ausrichtung bieten wir Ihnen eine fundierte juristische Arbeitsweise gehobenen Standards an. Die sich hieraus ergebenen Synergieeffekte nutzen wir zu Ihrem Vorteil.
Sprechen Sie uns an - bei uns erwarten Sie vier Partner und weitere angestellte Rechtsanwälte. Auch kurzfristig können wir Ihnen Gesprächstermine anbieten. Gerne rufen wir Sie auch für eine Terminvereinbarung kostenfrei zurück. Nutzen Sie hierfür unseren Rückrufservice auf dieser Seite.
Schwerpunktmäßig sind wir in den nachfolgenden Bereichen für Sie tätig:
Es beraten Sie
Rechtsanwalt Lemke Rechtsanwalt Speer
Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht beraten Sie in allen Angelegenheiten des privaten Versicherungsrecht (bspw. Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung) und des beruflichen Versicherungsschutz (bspw. Berufshaftpflichtversicherung).
Es berät Sie
Rechtsanwalt Lemke
Im Bankrecht / Kapitalmarktrecht gilt es insbesondere, Schadensersatzansprüche aus fehlerhafte Beratung zu Kapitalanlagen / Vermögensanlagen zu prüfen. Aber auch im Erbrecht stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Rechtsanwältin Koch Rechtanwältin Jahr
Rechtsprobleme stellen sich bei Verträgen, öffentlichrechtlichen Genehmigungen und der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften. Ob für private Bauherren, Unternehmen oder die öffentliche Hand, Bauvorhaben sollten von Beginn an rechtlich abgesichert sein.
Rechtsanwalt Foerster Rechtsanwalt Machacek
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Leistung ggü. Krankenversicherung, Pflegekassen und weiteren Leistungsträgern, auch bei der Kündigung von Heim- und Pflegeverträgen. DAneben bearbeiten wir regelmäßig Haftungsfälle wegen Pflegefehlern.
Rechtsanwalt Machacek
Wir vertreten fachanwaltlich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Kündigungsschutzverfahren und in allen anderen arbeitsrechtlichen Belangen. Auch die Beratung von Betriebsräten gehört dazu.
Rechtsanwalt Machacek Rechtsanwalt Foerster
Das Sozialrecht ist kaum mehr überschaubar. Leistungen sind unbekannt oder ihre Verweigerung wird nicht als rechtswidrig erkannt. Unsere Aufgabe ist die Beratung, daneben aber auch die fachanwaltliche Durchsetzung von Ansprüchen.
Rechtsanwalt Speer Rechtsanwalt Lemke
Das Verkehrsrecht geht weit über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide hinaus. Gerade dann wenn eine Strafbarkeit droht (bspw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, §142 StGB), stehen wir an Ihrer Seite. Aber auch die versicherungsrechtliche Abwicklung von Unfällen ist unsere Domäne.
Rechtanwältin Jahr
Mit einer angehenden Fachanwältin übernehmen wir die Vertretung in arzthaftungsrechtlichen Angelegenheiten. Aber auch in Fragen des Berufsrechts beraten und vertreten wir Sie gerne.
Das Verwaltungsrecht ist geprägt von einem Verhältnis der Über- und Unterordnung, dem sogn. Subordinationsverhältnis. Der Bürger will und muss sich gegen eine Behörde durchsetzen. Umso wichtiger ist es dann, mit und durch uns fachanwaltlichen Rat an seiner Seite zu haben.
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Das Leben kann manchmal bitter sein: Zwei Lebenspartner lebten lange gemeinsam. Daher bedachte der eine den anderen mit seinem hältigen Erbe. Dann erkrankte der Testierende an Demenz. Zunächst lebten sie weiter zusammen, doch als die Demenz die stationäre Aufnahme in einem Heim erforderlich machte, trennte sich der andere, fand einen neuen Partner und heiratete ihn. Die gesetzlichen Erben des demenzerkrankten Testierenden fochten nach seinem Tod das Testament an. Ohne Erfolg, so das O ...
Nutzt der Erbe ein geerbetes Familienheim zehn Jahre und länger, profitiert er von einer Steuererleichterung. Erbschaftssteuer wird dann nicht fällig. Was aber, wenn der Erbe aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ausziehen muss? Im konkreten Fall bewohnte die Erbin die Immobilie sieben Jahre und zog dann in ein Altenheim. In seinem Urteil entschied der Bundesfinanzhof (BFH) nun, dass die Erbin das Steuerprivileg nicht verlor, da ihr die Nutzung der Immobilie unzumutbar war. Den Verweis auf e ...
Mit einem ungewöhnlichen Fall hatte sich das OLG München zu befassen. Es musste entscheiden, ob ein eingerissener Notizzettel ein wirksames Testament ist. Das Gericht bejahte dies, weil ... es keine Vorschriften gebe, auf welchem Medium ein Testament geschrieben sein muss, hauptsache es ist durchgängig eigenhandschriftlich verfasst, auch außerhalb der Urkunde liegende Umstände zur Ermittlung des Testierwillens herangezogen werden müssen und bei dem Erblasser bekannt ...
Recht häufig kommt es vor, dass ein (Mit-)Erbe als Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung benannt wird. Dies kann auf verschiedenen Wegen geschehen, so zum Beispiel weil die als bezugsberechtigt, namentlich  benannte Person gleichzeitig Erbe ist oder als Bezugsberechtigter „die Erben“ bestimmt wurden. Die vereinbarte Leistungssumme aus dem Versicherungsvertrag erwirbt dann der Erbe nicht im Wege einer Erbschaft, sondern zum Beispiel als schenkungsweise Zuwendung. Da nach § 160 Ab ...
Geht im Rahmen der Erbfolge eine Immobile auf ein Kind über, ist dieses steuerfrei, wenn das Kind die Immobilie entweder bereits selber nutzt oder andernfalls unverzüglich dafür bestimmt (§13 Abs. 1 Nr. 4c EStG). Die Frist hierfür ist mit sechs Monaten anzusetzen. Im Einzelfall kann sie aber länger sein, wie jetzt der Bundesfinanzhof argumentiert. Findet eine Selbstnutzung nicht binnen eines halben Jahres statt, muss der Erbe allerdings begründen und darlegen, wann er sich für eine Se ...
Soll ein Vorsorgebevollmächtigter dadurch entmachtet werden, in dem ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis Widerruf von Vollmachten (§ 1896 Abs. 4 BGB) bestellt wird, hindert der Widerruf der Vollmacht durch den zwischenzeitlich bestellten Betreuer den Vorsorgebevollmächtigten nicht, im Namen des Betroffenen Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung einzulegen. Denn, so der Bundesgerichtshof (BGH), die Interessen des Betroffenen im Betreuungsverfahren wahrzunehmen ist ein der Vorsorgevollmacht ...
Das Heimrecht / WBVG sieht vor, dass ein Heimbewohner spätestens bis zum dritten Werktag kündigen muss, um noch zum Ende des Monats aus dem Heimvertrag ausscheiden zu können. Das gilt dem BGH nach nun nicht mehr. Denn nach §87a Abs. 1 Satz 1 SGB XI gilt das Prinzip der tagesgleichen Vergütung, wonach der Zahlungsanspruch des Heimträgers nur für die Tage gilt, in denen sich der Pflegebedürftige tatsächlich im Heim aufhält. Und diese Regelung wendet der Bundesgerichtshof auf die Kündig ...
Ob psychisch Kranke, insbesondere wenn sie hochgbetagt sind, testierfähig sind, ist eine immer wieder gestellte Frage. Zumeist geht es um erhebliche Beträge. Das OLG Frankfurt/Main hat diese Frage präzisiert. Danach ist im Hinblick auf die Tragweite dieser Frage besondere Sorgfalt geboten. In Abgrenzung zu einer altersbedingten Verbohrtheit kann erst dann von einer Testierunfähigkeit ausgegangen werden, wenn eine krankheitsbedingte Abkopplung von Erfahrungen, Logik und kulturellem Konsens g ...
Die Abgrenzung zwischen nur altersbedingter Verstocktheit und Testierunfähigkeit ist mitunter schwierig. Testierunfähigkeit liegt dem OLG Frankfurt/M. aber erst dann vor, wenn wahnhafte Störungen die freie Willensbildung ausschließen, also krankheitsbedingt eine Abkoppelung von Erfahrung, Logik und kulturellem Konsens stattgefunden hat. Eine diesbezügliche Kritik- und Urteilsfähigkeit muss verloren gegangen sein.
Eine Umbettung eines Verstorbenen ist zwar prinzipiell möglich, ist aber an hohe Anforderungen gebunden, so das OVG NRW in seinem jüngsten Urteil. Denn grundsätzlich gehe die durch Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Totenruhe dem Recht der Hinterbliebenen auf Totenfürsorge vor. Das gilt dem OVG nach insbesondere dann, wenn der Verstorbene einen diesbezüglichen Wunsch hinterlassen hat.
Mit einer Vorsorgevollmacht möchte man bei Pflegebedürftigkeit in der Regel die eigenen Kinder von den umfangreichen Beleg- und Rechenschaftspflichten eines gesetzlichen Betreuers befreien. Doch das kann zu kurz gedacht sein. Denn, so das OLG München, einer umfassed ausgestalteten "Generalvollmacht" liegt in der Regel ein Auftragsverhältnis zu Grunde, nicht bloß ein Gefälligkeitsverhältnis. Dann aber schuldet der Bevollmächtigte den Erben Rechenschaft über Bestand sowie Einnahmen und A ...
Eigentlich nichts Neues, aber immer wieder haben die Betreuungsgerichte nahe Verwandte darüber aufzuklären, dass sie keine eigene Rechtsposition in Betreuungsverfahren haben. Zwar sieht das Recht vor, dass nahe Verwandte grundsätzlich vorrangig als Betreuer zu bestellen sind (§1897 Abs. 4 BGB), doch gewährt ihnen diese Norm keinen einklagbaren Anspruch auf dieses Amt. Daher kann ein naher Verwandter auch nicht mit der Beschwerde erfolgreich die Aufhebung einer Betreuung angehen.
Nottestamente bleiben ein Problem in der Pflege. Das OLG Hamm hatte über die Wirksamkeit eines solchen Testamentes zu entscheiden, nachdem der Verfügende über mehrere Tage die Möglichkeit gehabt hatte, ein Testament (notariell) aufzusetzen, hier von aber keinen Gebrauch gemacht hatte. Unschädlich, so das OLG, denn im Rahmen des § 2250 BGB sei alleine auf die aktuelle Situation abzustellen. Unerheblich sei, wie die Notlage entstanden ist. Und dennoch war das Testament unwirksam, da das O ...
Dass Vorsorgevollmachten an die eigenen Kinder nicht ganz ohne sind, hat das OLG Karlsruhe mit seinem jüngsten Urteil verdeutlicht. Geklagt hatte der Bruder der Bevollmächtigten auf Auskunft, wohin die Gelder geflossen sein, die seine Schwester auf Basis einer Generalvollmacht als Barbeträge vom Bankkonto der pflegebedürftigen Mutter abgehoben hatte. Fraglich war hier, ob dieser Vollmacht ein Auftragsverhältnis gemäß § 662 BGB zu Grunde liegen würde. Dieses bejahte das Oberlandesgerich ...
Eine (eigenhandschriftliche) Vorsorgevollmacht ist in der Regel nicht geeignet, als Erbeinsetzung interpretiert zu werden. Zwar kann auch in einem eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Brief der letzte Wille des Erblassers enthalten sein, allerdings wird es zumeist an dem ernstlichen Testierwillen des Erblassers fehlen. Denn eine Bevollmächtigung, über Vermögen verfügen zu dürfen, bringt gerade eben nicht zum Ausdruck, dass damit ein unmittelbarer Wechsel der Rechtsinhaber schaff ...
Ist ein Dritter mittels Testament als Erbe eingesetzt worden, wird ihm in der Regel nur bei Vorlage des Originals des Testamentes ein Erbschein ausgestellt. Alleine wegen seiner Unauffindbarkeit ist aber ein nicht mehr vorhandenes Testament nicht per se ungültig und kann auch nicht pauschal als widerrufen nach § 2255 BGB angesehen werden. Allerdings muss derjenige, der sich auf die Wirksamkeit eines unauffindbaren Testamentes beruft die formgültige Errichtung und den Testamentsinhal ...
OVG Schleswig-Holstein, Urteil zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 20.07.2016
Häufig stehen Erben vor dem Problem, dass sie Zugang zu den Daten des Erblassers in sozialen Netzwerken nicht erhalten können, weil ihnen die Zugangsdaten nicht bekannt sind. Auch bei Nachweis ihrer Erbenstellung wird von den Anbietern häufig kein Zugang gewährt. Das Landgericht Berlin hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Mutter und Erbin eines verstorbenen minderjährigen Kindes die Einräumung des Nutzungsrechtes an dem Facebook-Konto begehrte. Das Landgericht gab der Klage statt. D ...
Das Landgericht Düsseldorf hatte einen Rechtsstreit zu entscheiden, in dem sich ein Partnervermittlungsinstitut verpflichtete, für einen Gesamtpries von 7.999,00 EUR insgesamt 14 Partnervorschläge zu unterbreiten. Diese Vereinbarung ist nach der Auffassung des Landgerichts nichtig und verstößt gegen die guten Sitten. Das Landgericht folgt damit der herrschenden Auffassung, dass sich die Sittenwidrigkeit einer verlangten Leistung (hier der Gesamtpreis) aus dem groben Missverhältnis zur Gege ...
Grundsätzlich kann auch ein eigenhändig geschriebene und unterschriebener Brief eines Erblassers als letzter Wille ausgelegt werden, soweit den formalen Voraussetzungen des §2247 BGB genügt wird. Das gilt nur dann, wenn zur Überzeugung des Gerichts dieser Brief auf einem ernstlichen Testierwillen des Erblassers beruht. Ist der Brief jedoch mit dem Titel "Vollmacht" oder "Befugnis" überschrieben, wird ein solcher ernstlicher Testierwille in der Regel nicht anzunehmen sein. Denn nach dem ...
Mit der Regelung, dass eine“ den Umständen nach zu den Einkünften“ zu rechnen Zuwendung nach § 1374 BGB dem Anfangsvermögen nicht hinzugerechnet wird, soll Verzerrungen der Zugewinnausgleichsbilanz entgegengewirkt werden, die sich aus der künstlichen Erhöhung des Anfangsvermögens durch die zum Verbrauch bestimmten Zuwendungen ergeben können, maßgebliches Abgrenzungskriterium ist daher, ob die Zuwendung zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs dienen oder die Vermögensbildung des begünstigten Ehegatten fördern soll.
Im vorliegenden Fall machen die Beteiligten, deren Ehe rechtskräftig geschieden wurde, wechselseitig güterrechtliche Ansprüche geltend. In dem Rechtsmittelverfahren war zwischen den Beteiligten nur noch streitig, wie die zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 20.03.2014
Die Verweigerung der Adoption durch einen Ehegatten allein stellt keinen Verstoß gegen Art. 6 I GG dar. Der Gesetzgeber hat insoweit seinen verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung seiner rechtspolitischen Ziele nicht überschritten.Â
Die Annahme von "Ausnahmefällen" kann nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes und dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers nur contra legem erfolgen und würde zu einer ganz erheblichen Rechtsunsicherheit führen. Im übrigen sind Ausnahmen nur in Extremfällen denkbar, bei denen die Verwehrung der Annahme Volljähriger als Kind nur durch einen Ehegatten zu einer ganz außergewöhnlichen Härte und existentiellen Belastungen für die Beteiligten führen würde.Â
 Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Senat für Familiensachen, Urteil zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 19.01.2014
Da Unterhalt grundsätzlich nur als Geldleistung geschuldet wird, kann die Pflichtteilsentziehung nach § 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB nicht auf die Versagung persönlicher Pflege im Krankheitsfall gestützt werden. Für eine böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht genügt nicht die bloße Leistungsverweigerung; diese muss vielmehr auf einer verwerflichen Gesinnung beruhen. Die Parteien hatten um etwaige Pflichtteilsansprüche der Klägerin. Die Klägerin ist neben ihrem Bruder gesetzl ...
BGH zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 19.03.2013
OLG Oldenburg zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 26.02.2013
Dem hinterbliebenen Lebenspartner, der mit einem Beamten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat, steht nach dessen Tod jedenfalls seit dem 01.01.2005 Witwergeld wie dem hinterbliebenen Ehepartner eines Beamten zu.
Der Hinterbliebene hat jedenfalls nach Europäischem Unionsrecht Anspruch auf das Witwergeld wie der hinterbliebene Ehegatte eines Beamten. Der Ausschluss hinterbliebener Lebenspartner eines Beamten von der Hinterbliebenenversorgung ist mit der EU-Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie unvereinbar. Die Richtlinie gilt auch für die Hinterbliebenenversorgung von Beamten. Denn diese Versorgung ist Teil des Arbeitsentgelts, das der Beamte während seiner Dienstzeit bezogen hat. Die unterschiedliche Behandlung der verpartnerten im Vergleich zu verheirateten Beamten ist eine Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung. Beide Gruppen befinden sich in einer vergleichbaren Lage. Das gilt jedenfalls in dem hier streitigen Zeitraum seit Inkrafttreten einer Gesetzesänderung im Lebenspartnerschaftsrecht ab dem 01.01.2005.
VGH Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 12.12.2012
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