Koch Lemke Machacek – Rechtsanwälte in Berlin
Willkommen auf der Homepage unserer Kanzlei!
Wir sind eine seit 1997 bestehende Kanzlei, seit je her in Berlin Charlottenburg ansässig. Wir beraten Sie als Ihr Rechtsanwalt in Berlin fachübergreifend in allen wesentlichen Rechtgebieten mit einem Schwerpunkt auf dem Versicherungsrecht.
Spezialisiert haben wir uns auf die Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten, die an der Schnittstelle zwischen dem Versicherungsrecht und anderen Rechtsgebieten liegen, beispielsweise dem Arbeitsrecht, dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Bau- und Architektenrecht, dem Medizinrecht und Pflegerecht, dem Sozialrecht sowie dem Verwaltungsrecht. Mit dieser konsequenten Ausrichtung bieten wir Ihnen eine fundierte juristische Arbeitsweise gehobenen Standards an. Die sich hieraus ergebenen Synergieeffekte nutzen wir zu Ihrem Vorteil.
Rechtsanwalt Berlin – Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner
Sprechen Sie uns an – bei uns erwarten Sie vier Partner und zwei angestellte Rechtsanwälte. Auch kurzfristig können wir Ihnen Gesprächstermine anbieten. Gerne rufen wir Sie auch für eine Terminvereinbarung kostenfrei zurück. Nutzen Sie hierfür unseren Rückrufservice auf dieser Seite.
Unsere Schwerpunktbereiche
Schwerpunktmäßig sind wir in den nachfolgenden Bereichen für Sie tätig:
Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht beraten in allen Angelegenheiten des privaten Versicherungsrecht und des Haftungsrechts. Ob privates Personversicherungsrecht (Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung etc.) oder beruflicher Versicherungsschutz (Berufshaftpflichtversicherung) oder Bauversicherungsrecht, wir helfen Ihnen weiter.
Es berät Sie
Rechtsanwalt Lemke
Rechtsanwalt Speer
Bank- und Kapitalmarktrecht
Mit diesen Angelegenheiten werden Sie sich in unserem Haus gut aufgehoben wiederfinden. Wir sind beratend und gerichtlich tätig, soweit es gilt Schadensersatzansprüche wegen Kapitalanlagen / Vermögensanlagen zu prüfen. Auch im Bereich der Finanzierungen, Sicherheiten, Factoring und Leasing sind wir für Sie da.
Es berät Sie
Rechtsanwalt Lemke
Rechtsanwalt Speer
Bau- und Architektenrecht
Es regelt das Rechtsverhältnis zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmen. Rechtsprobleme stellen sich bei Verträgen, öffentlichrechtlichen Genehmigungen und der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften. Ob für private Bauherren, Unternehmen oder die öffentliche Hand, Bauvorhaben sollten von Beginn an rechtlich abgesichert sein..
Es berät Sie
Rechtsanwältin Koch
Rechtsanwältin Jahr
Wir übernehmen Haftungsverfahren wegen ärztlicher oder pflegerischer Fehler, helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Leistung ggü. Krankenversicherung, Pflegekassen und weiteren Leistungsträgern sowie der Kündigung von Heim- und Pflegeverträgen. Ergänzend beraten wir bspw. zu Patientenverfügungen.
Es berät Sie
Rechtsanwalt Foerster
Das Sozialrecht ist für den Laien nicht mehr überschaubar. Leistungen sind unbekannt oder ihre Verweigerung wird nicht als rechtswidrig erkannt. Unsere Aufgabe ist daher die Beratung, daneben aber auch die fachanwaltliche Durchsetzung von Ansprüchen.
Es berät Sie
Rechtsanwalt Machacek
Rechtsanwalt Foerster
Wir vertreten als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Kündigungsschutzverfahren und in allen anderen arbeitsrechtlichen Belangen. Aber auch die Beratung von Betriebsräten und Mitarbeitervertretungen (MAV) gehören zu unseren Aufgaben. Da im Arbeitsrecht häufig sehr kurze Fristen gelten, erhalten Sie bei uns schnell einen Termin.
Es berät Sie
Rechtsanwalt Machacek
Ihr Kontakt zu uns
Unser Service für Sie
verschlüsselter Dateitransfer
Um eine sichere Kommunikation mit Ihnen zu gewährleisten, bieten wir Ihnen eine
asymmetrische Verschlüsselung an. Unseren öffentlichen Key können Sie sich über
diese Seite kopieren.
Downloads/Termine
Mit einem Klick auf diesen
Link gelangen Sie auf unsere zentrale Serviceseite. Hier bieten wir Ihnen Downloads an und vereinbaren mit Ihnen Termine für anstehende Besprechungen.
Pauschalangebote
In einzelnen Bereichen bieten wir Ihnen
pauschale Angebot der Rechtsberatung. Das garantiert eine volle Kostenkontrolle. In allen anderen Sachen rechnen wir nach RVG / Vergütungsvereinbarung ab.
Dossiers
Werfen Sie einen Blick auf unsere
Dossiers. In diesen widmen wir uns vertieft einem aktuellen Themen aus den unterschiedlichen Fachbereichen unserer Kanzlei.
Rechtsprechung aus den Fachbereichen der Kanzlei Koch Lemke Machacek PartGmbB
Bindung an einen Chefarztvertrag
Rechtsprechung des undesgerichtshof hat (mal wieder) die Rechte von Patienten gestärkt. Kläger war ein Patient, der über eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung zur Chefarztbehandlung vereinbart hatte, nur zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 11.10.2016
Haftung bei nichtqualifiziertem Personal
Rechtsprechung des e wichtig der Einsatz qualifizierten Personals ist, hat das Landgericht Mainz noch einmal deutlich gemacht. Hier hatte eine Pflegehilfskraft die – zweifelsfrei missverständliche – Anweisung eines Arztes prompt falsch verstanden. Aber, und das war die Besonderheit, einem solchen Missverständnis wäre eine Fachkraft wegen ihres Wissens nicht aufgesessen. Also, so urteilte das Gericht, liegt ein Organisationsverschulden des Trägers vor, auf Grund dessen er haften müsse. Denn jede Einrichtung schulde immer ein Handeln lege artis und durch ausreichend hierfür qualifiziertes Personal. (LG Mainz - Urteil zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 22.12.2014
Ausgleich einer arbeitsrechtlichen Abfindung im Zugewinn
Rechtsprechung des zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Machacek am 21.03.2014
Zuständigkeit von DRV Bund oder Einzugsstelle in Statusfeststellungsverfahren
Rechtsprechung des zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 01.03.2014
Wie können Familien ihr Unternehmen über Generationen sichern?
Rechtsprechung des zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 25.10.2013
Fristlose Kündigung wegen Bedrohung eines Vorgesetzten gerechtfertigt
Rechtsprechung des e fristlose Kündigung eines Angestellten, der seinen Vorgesetzten in strafrechtlich relevanter Art und Weise bedroht und unter anderem mit den Worten "Ich hau dir vor die Fresse" beleidigt, ist rechtswirksam.Arbeitsgericht Mönchengladbach, Urteilt zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 14.05.2013
Mindestlohn in der Pflege auch für Bereitschaftsdienst
Rechtsprechung des ach bisheriger Auffassung kann die Vergütung für Bereitschaftsdienste wegen der geringeren Arbeitsbelastung niedriger sein als für die normale Arbeitszeit. Ergeben sich allerdings Mindestarbeitsbedingungen aus einer Mindestlohnverordnung der betroffenen Branchen, ist die sich aus dieser Verordnung ergebende geringere Vergütung der Bereitschaftszeiten zu zahlen. Enthält hingegen eine Mindestlohnverordnung aber keine Differenzierung, sind die enthaltenen Mindestentgeltsätze auch für Bereitschaftsdienste zu leisten.Bereitschaftsdienst ist folglich mit dem Mindestsatz zu bezahlen.
In der Pflegebranche ist dieses der Fall, da sich weder unmittelbar noch im Wege der Auslegung eine niedrigere Bezahlung als der Regelfall (§2 PflegeArbbV) ergibt. LAG Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 24.04.2013
EuGH stärkt chronisch kranke Arbeitnehmer
Rechtsprechung des zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 22.04.2013
Diskriminierung junger Arbeitnehmer und Entlastung des Arbeitgebers
Rechtsprechung des cht ein Arbeitgeber in einer an „Berufsanfänger“ gerichteten Stellenanzeige „Hochschulabsolventen / Young Professionells“ und lehnt er einen 36jährigen Bewerber mit Berufserfahrung ab, so ist dies ein Indiz für eine Benachteiligung dieses Bewerbers wegen seines Alters. Der Arbeitgeber trägt dann die Beweislast dafür, dass ein solcher Verstoß nicht vorgelegen hat. Dazu ist ausreichend, dass er sich darauf beruft, dass der Bewerber aufgrund seiner im Vergleich zu den Mitbewerbern schlechteren Examensnoten nicht in die eigentliche Bewerberauswahl einbezogen worden ist. BAG zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 07.02.2013
Attest schon ab dem ersten Tag
Rechtsprechung des n Arbeitgeber kann von einem Arbeitnehmer ohne jegliche Voraussetzungen die Vorlage eines ärztlichen Attestes zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 20.12.2012
Berufsgenossenschaft erstattet Brille
Rechtsprechung des rd die Brille eines Arbeitnehmers durch einen Pflegebedürftigen/Behinderten beschädigt, muss die Berufsgenossenschaft den Zeitwert ersetzen und kann sich nicht auf die Festbeträge des Krankenversicherungsrechts beschränken. Das gilt allerdings nur dann, wenn die Brille wegen Fehlsichtigkeit erforderlich ist. Luxusausführungen werden nicht vollständig erstattet. BSG zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 19.12.2012
Arbeitsrecht – Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten
Rechtsprechung des zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 06.12.2012
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