Müssen und dürfen Ärzte die Behandlung von Patienten verweigern, die sich einem Mund-Nase-Schutz verschließen? Unser Dossier gibt Auskunft!
Rechtsanwalt Foerster gibt gerne weitergehende Auskünfte.
Wir sind eine seit 1997 bestehende in Berlin Charlottenburg ansässige Kanzlei. Wir beraten Sie als Ihr Rechtsanwalt / Rechtsanwältin in Berlin und Deutschland fachübergreifend in allen Rechtsgebieten mit einem Schwerpunkt auf dem Versicherungsrecht sowie dem Bau- und Architektenrecht.
Spezialisiert haben wir uns auf die Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten, die an der Schnittstelle zwischen dem Versicherungsrecht und anderen Rechtsgebieten liegen, beispielsweise dem Arbeitsrecht, dem Erbrecht, dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Bau- und Architektenrecht, dem Medizinrecht und Pflegerecht, dem Sozialrecht sowie dem Verwaltungsrecht. Mit dieser konsequenten Ausrichtung bieten wir Ihnen eine fundierte juristische Arbeitsweise gehobenen Standards an. Die sich hieraus ergebenen Synergieeffekte nutzen wir zu Ihrem Vorteil.
Sprechen Sie uns an - bei uns erwarten Sie vier Partner und weitere angestellte Rechtsanwälte. Auch kurzfristig können wir Ihnen Gesprächstermine anbieten. Gerne rufen wir Sie auch für eine Terminvereinbarung kostenfrei zurück. Nutzen Sie hierfür unseren Rückrufservice auf dieser Seite.
Schwerpunktmäßig sind wir in den nachfolgenden Bereichen für Sie tätig:
Es beraten Sie
Rechtsanwalt Lemke Rechtsanwalt Speer
Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht beraten Sie in allen Angelegenheiten des privaten Versicherungsrecht (bspw. Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung) und des beruflichen Versicherungsschutz (bspw. Berufshaftpflichtversicherung).
Es berät Sie
Rechtsanwalt Lemke
Im Bankrecht / Kapitalmarktrecht gilt es insbesondere, Schadensersatzansprüche aus fehlerhafte Beratung zu Kapitalanlagen / Vermögensanlagen zu prüfen. Aber auch im Erbrecht stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Rechtsanwältin Koch Rechtanwältin Jahr
Rechtsprobleme stellen sich bei Verträgen, öffentlichrechtlichen Genehmigungen und der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften. Ob für private Bauherren, Unternehmen oder die öffentliche Hand, Bauvorhaben sollten von Beginn an rechtlich abgesichert sein.
Rechtsanwalt Foerster Rechtsanwalt Machacek
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Leistung ggü. Krankenversicherung, Pflegekassen und weiteren Leistungsträgern, auch bei der Kündigung von Heim- und Pflegeverträgen. DAneben bearbeiten wir regelmäßig Haftungsfälle wegen Pflegefehlern.
Rechtsanwalt Machacek
Wir vertreten fachanwaltlich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Kündigungsschutzverfahren und in allen anderen arbeitsrechtlichen Belangen. Auch die Beratung von Betriebsräten gehört dazu.
Rechtsanwalt Machacek Rechtsanwalt Foerster
Das Sozialrecht ist kaum mehr überschaubar. Leistungen sind unbekannt oder ihre Verweigerung wird nicht als rechtswidrig erkannt. Unsere Aufgabe ist die Beratung, daneben aber auch die fachanwaltliche Durchsetzung von Ansprüchen.
Rechtsanwalt Speer Rechtsanwalt Lemke
Das Verkehrsrecht geht weit über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide hinaus. Gerade dann wenn eine Strafbarkeit droht (bspw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, §142 StGB), stehen wir an Ihrer Seite. Aber auch die versicherungsrechtliche Abwicklung von Unfällen ist unsere Domäne.
Rechtanwältin Jahr
Mit einer angehenden Fachanwältin übernehmen wir die Vertretung in arzthaftungsrechtlichen Angelegenheiten. Aber auch in Fragen des Berufsrechts beraten und vertreten wir Sie gerne.
Das Verwaltungsrecht ist geprägt von einem Verhältnis der Über- und Unterordnung, dem sogn. Subordinationsverhältnis. Der Bürger will und muss sich gegen eine Behörde durchsetzen. Umso wichtiger ist es dann, mit und durch uns fachanwaltlichen Rat an seiner Seite zu haben.
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Es ist wettbewerbswirig, wenn ein Bautechniker auf seiner Hompage mit dem Begriff "Büro für Architektur" oder "Architekturbüro" wirbt, auch wenn er die von ihm beworbene Leistung u.U. erbringen darf und ggf. auch in gleicher Qualität. Denn durch die Verwendung dieser Begriff würde bei einem nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrkreise der Eindruck erweckt, die beworbenen Leistungen würden tatsächlich von einem ausgebildeten und qualifizierten Architekten erbracht.
Das Amtsgericht Oldenburg hatte sich mit der Dauer einer WEG-Versammlung auseinanderzusetzen. Sie dauerte neun Stunden. Erst aber der fünften Stunde wurden erste Beschlüsse gefasst, die von einer Klägerin gerügt wurden. Hauptargument: Das sei keine ordnunsgemäße Verwaltung.
"Doch!" sprach das AG und wies die Klage ab. Es stellte zunächst fest, dass es heirzu keine gesetzliche Regelung gebe. Maßgeblich seien daher die Umstände des Einzelfalls. Und vorliegend ging es um eine WEG m ...
Seit langem ist strittig, ob eine WEG Unterlassungsansprüche unmittelbar gegen einen Mieter durchsetzen kann oder ob dieses Recht nur dem Vermieter, also das einzelne WEG-Mitglied zusteht. Im vorliegenden Fall war in der Teilungserklärung eine Teileigentumseinheit mit dem Zweck eines "Ladens" definiert, wurde aber als Eisdiele genutzt. Die WEG-Mitglieder missbilligten das, der Eigentümer dieser Einheit kündigte dem Betrieber der Eisdiele aber nicht. Das tat dann schließlich die WEG, nachde ...
Bisher war umstritten, ob bei Erwerb von Teileigentum an einer Immobilie die Grunderwerbssteuer auf Basis des Kaufpreises zu bemessen ist oder ob dabei der Kaufpreis um die anteilige Instanthaltungsrücklage zu reduzieren ist. Diese Frage hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Und er entschied die Frage zu Lasten der Erwerber. Die Instanthaltungsrücklage sei Teil des Verwaltervermögens der Wohnungseigentümergemeinschaft (§10 Abs. 7 S. 1 WEG) und damit nicht Vermögen des Wo ...
Die Klägerin errichtete als Bauträgerin in den Jahren 2005 / 2006 eine Wohnungseigentumsanlage. Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums sollte durch die WEG, vertreten durch den Verwalter unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, erfolgen. Nachdem am 27.06.2006 eine vermeintliche Abnahme erfolgt war, wurde nach vorangegangenem Vergemeinschaftungsbeschluss in Bezug auf die Mängelrechte durch die WEG am 27.05.2011 ein selbständiges Beweisverfahren gegen den Bauträger eingeleitet. Im Jahr 201 ...
Der Kläger ist Eigentümer eines Hauses und hatte den Beklagten mit der Umgestaltung der Heizungsanlage beauftragt. In der Folgezeit kam es zum Streit über Mängel an der Heizungsanlage, woraufhin der Kläger nach Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens vom Vertrag zurücktrat. Mit der vorliegenden Klage nahm der Kläger den Beklagten daraufhin auf Rückzahlung des bisher gezahlten Werklohns nebst Schadensersatz in Anspruch. Der Beklagte macht widerklagend die Zahlung des noch aussteh ...
Die Mieter einer Hauseigentümerin entsorgten wiederholt ihren Hausmüll über die gelbe Tonne. Schließlich reichte es dem Entsorgungsunternehmen und es zog die Recycling-Tonne vom Grundstück ab. "Unzulässig, weil verbotene Eigentmacht", urteilten die Richter. Allerdings gestanden sie der Vermieterin keinen Schadenersatz für das Aufstellen von Ersatztonnen zu. Denn diese Kosten wären auch entstanden, wenn das Entsorgungsunternehmen die gelben Tonnen nicht entfernt aber eben auch nicht gele ...
Ein hartes Urteil für das Bauunternehmen: In den Keller drang Wasser ein, der Eigentümer verlangte, dass die Abdichtung neu zu schaffen sei. Das Bauunternehmen verteidigte sich ddamit, dass es alle DIN-Normen eingehalten habe - was auch der gerichtliche Sachverständige bestätigte. Dennoch verurteilte das Gericht das Bauunternehmen zur Erneuerung. Eine reine Nachbesserung reiche nicht aus. Der Grund: Die DIN-Zertifizierung sei unbeachtlich. Der Kunde habe auf jedem Fall einen Anspruch auf ei ...
Eine WEG beauftragte einen Hausmeister. Seine Leistungen umfassten auch eine Notdienstpauschale, wonach dieser in Störfällen jederzeit abrufbar war. Verbunden damit waren Kosten von knapp 2.000 € im Jahr. Den auf ihn anfallenden Anteil der Kosten wollte ein Wohnungseigentümer auf seinen Mieter umlegen. Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof befand. Bei einer solchen Pauschale handle es sich nicht um Betriebskosten, sondern um Verwaltungskosten.
Man kann es ja mal versuchen ... Erfolg hatte der Vermieter aber nicht, der seinem Mieter wegen Eigenbedarf kündigt. Einziehen sollte in die Wohnung die Tochter seiner Lebensgefährtin. Die Tochter hatte aber nie im Haushalt des Vermieters gelebt. Das reichte dem Landgericht Berlin nicht.
Ein Eigentümer aus einer WEG tauschte seine alten Fenster gegen moderne aus. So wie er hatten das auch schon andere Eigentümer getan, die diesbezüglich allerdings die Teilungserklärung falsch interpretiert hatten. Später entschied ein Gericht rechtskräftig, dass der Austausch der Fenster Aufgabe der WEG sei. Nun wollte der Eigentümer von der WEG die Kosten des Fensteraustauschs erstattet bekommen - ohne Erfolg. Der BGH ändert hiermit seine bisherige Auffassung. Denn hatte er zuletzt noc ...
Das ist grundsätzlich möglich, so der Bundesgerichtshof. Voraussetzung sei allerdings, dass weder die Wohnugnseintümergemeinschaft, noch die einzelnen Wohnungseigentümer die Prozesskosten aufbringen können.
Ein Eigentümer einer WEG hat gegen den Verwalter keinen Anspruch auf Herausgabe der Mail-Adressen der Miteigentümer, so das Landgericht Düsseldorf. Nach steter Rechtsprechung bestehe nur ein Anspruch auf eine Namens- und Adressliste.
Kurzzeitvermietungen, insbesondere in Großstädten an Touristen, sind bei Vermietern beliebt. In ein paar Sommermonaten vereinnahmt man schnell, was man sonst das ganze Jahr über nicht erzielt. Doch das wollte eine WEG verhindern und schloss dieses mit qualifizierter Mehrheit aus. Die Teilungserklärung, die eine Kurzzeitvermietung grundsätzlich ermöglichte, konnte mit 3/4-Mehrheit geändert werden. Das war aber nicht rechtens, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Denn sogenannte "mehrheit ...
In Verträgen über den Verkauf eine Immobilie wird typischerweise ein Gewährleistungsausschluss vereinbart, wonach sich der Käufer auf Mängel an der Kaufsache, die er erst nach dem Kauf feststellt, nicht mehr berufen kann. Doch das hat seine Grenzen, wie das Oberlandesgericht Braunschweig in seiner jüngsten Entscheidung feststellt. Hier war dem Verkäufer ein massiver Schädlingsbefall seit langem bekannt, insgesamt seit 16 Jahren. Darauf bauend, dass der Käufer den Schädlingsb ...
Wer ist verantwortlich für einen defekten Telefonanschluss, wenn der Defekt zwischen Hausanschluss und Wohnung liegt, also nicht der Telefongesellschaft anzulasten ist? Amtsgericht und Landgericht hatten unterschiedlich entschieden, jetzt war der Bundesgerichtshof (BGH) dran. Und der gab der Mieterin Recht. Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung , die der Vermieter jederzeit sicherzustellen hat, gehört auch die Nutzbarkeit eines Telefonanschlusses. Das, so einschränkend der BGH, würde ...
Ist ein Baum - vorliegend war es eine Kiefer - nicht (mehr) standsicher, kann der Nachbar verlangen, dass diese gefällt wird. Denn den Grundstückseigentümer treffen Verkehrssicherungspflichten, die von seinen Nachbarn auch prophylaktisch geltend gemacht werden können.
Muss ein Mieter zu lange Wasser laufen lassen, bis endlich warmes Wasser kommt, kann dieses einen Mietmangel darstellen. Mit Verweis auf die einschlägige DIN-Norm forderte das Gericht nach 30 Sekunden mindestens 55 Grad. Erreicht wurden aber gerade mal 32 Grad. Zu wenig. Die Mieter durften die Miete um 5% mindern.
Bisher konnte ein Besteller eines mangelhaften Werkes verlangen, dass ihm auch dann die Kosten der Schadensbeseitigung ersetzt werden, wenn er den Schaden tatsächlich gar nicht beseitigen lässt. Mit dieser Rechtsprechung hat der BGH nun gebrochen. Erst dann, wenn er den Schaden tatsächlich beseitigen lässt, sind ihm die hierbei entstehenden Kosten (§634 Nr. 4, §280 Abs. 1 BGB zu ersetzen. Der BGH nimmt damit im Wesentlichen seine gefestigte Rechtsprechung aus dem Arzthaftungsrecht hin ...
Soweit der Besteller das mangelhafte Werk behalten und den Mangel nicht beseitigen lassen will, hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtssprechung, wonach der Besteller zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches statt der Leistung gegenüber dem Unternehmer seinen Schaden auf Grundlage der fiktiven Mangelbeseitigungskosten bemessen konnte, nunmehr aufgegeben. Dies gilt jedenfalls für alle ab dem 01.01.2002 geschlossenen Werkverträge. Die Schaden des Bestellers bemisst sich im ...
Auch wenn ein Sicherungsverlangen des Unternehmers gem. § 648a BGB auf anderen Motiven als der bloßen Sicherheitserlangung beruht, so stellt dies weder ein unzulässige Rechtsausübung noch einen Verstoß gegen das bauvertragliche Kooperationsgebot dar. Mit der Neufassung des § 648a BGB durch das Forderungssicherungsgesetz vom 23.10.2008 sollte der Unternehmer in die Lage versetzt werden, vom Besteller schnell und effektiv Sicherheit für eine ausstehende Vergütung erlangen zu können. De ...
Regelt die in einem Vertrag über Bauleistungen formularmäßig vereinbarte Sicherungsabrede, dass die vom Auftragenehmer zur Ablösung eines Gewährleistungeseinbehalts zu stellende Bürgschaft einen formularmäigen Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit beinhalten und dieser Ausschluss sich auch auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Hauptschulders erstrecken muss, so stellt dies einen gegenüber dem Bürgen unzulässigen Regelungsinhalt dar. Dies hat zur F ...
Die Geltendmachung von Mängelrechten nach § 634 BGB durch den Auftraggeber ist grundsätzlich erst nach erfolgter Abnahme möglich. Soweit dem Auftraggeber kein Nacherfüllungsanspruch mehr zusteht und sich das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis umgewandelt hat, kann der Auftraggeber jedoch berechtigt sein, die Mängelrechte nach § 634 Nr. 2 bis 4 BGB auch ohne Abnahme geltend zu machen. Das Verlangen eines Kostenvorschusses, um den Mangel selbst zu beseitigen, ist jedoch ...
Ein Bauherr, der einen Architekten mit der Objektplanung für das Gebäude und einen weiteren Architekten mit der Planung der Außenanlagen beauftragt, muss Letzterem grundsätzlich ihm Rahmen seiner Obliegenheit alle Pläne und Unterlagen zur Verfügung stellen, die er für eine mangelfreie Erstellung seiner Planung benötigt. Der Bauherr haftet daher im Verhältnis zu dem mit der Planung der Außenanlagen beauftragten Architekten gem. § 254 Abs. 2 S. 2, $ 278 BGB, wenn die Planung ...
Die Untersuchung von großen Bäumen auf Schäden und vorhandene Erkrankungen durch den Grundstückseigentümer kann erforderlich sein, um drohende Schäden bei einem Sturm zu verhindern. Dies kann zu einer Haftung des Grundstückseigentümers führen. Maßnahmen muss der Eigentümer nach einer Entscheidung des OLG Brandenburg aber erst dann ergreifen, wenn sichtbare Schäden, abgestorbene Äste, sichtbarer Pilzbefall erkennbar werden. Es kann nicht per se davon ausgegangen werden, dass von ä ...
Der Sachverständige, welcher im Auftrag des Bauherrn (Auftraggebers) die Standsicherheit nach § 59 Hessischen Bauordnung 2002 zu prüfen und die Bauüberwachung nach § 73 der Hessischen Bauordnung 2002 vorzunehmen hat, handelt nicht im Rahmen eines öffentlichen Amtes gem. § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB. Die Rechtsnatur des zwischen dem Bauherrn und dem Prüfingenieur abgeschlossenen (Werk-)Vertrages ist rein privatrechtlich, so dass der Prüfingenieur demnach persönlich ...
Eine ordnungsgemäße Rechnungsprüfung des mit der Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) beauftragten Architekten beinhaltet die Abgabe von Zahlungsempfehlungen gegenüber dem Bauherrn. Zur Vermeidung einer Überzahlung des Bauunternehmers hat der Architekt bei seinen Zahlungsempfehlungen den Zahlungsstand unter Berücksichtigung der ihm bekannten Abschlags- und Vorauszahlungen zu berücksichtigen.
Wird durch die Errichtung und den Betrieb einer zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZEA) mit 952 Plätzen in einem reinen Wohngebiet der Gebietserhaltungsanspruch der Anwohner beeinträchtigt, da das geplante Vorhaben nicht mehr als kleine Anlage für soziale Zwecke angesehen werden kann, welche in einem reinen Wohngebiet gem. § 3 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ausnahmesweise zulässig wäre, ändert auch eine nach § 246 Abs. 12 BauGB erteilte Befreiung von der Festsetz ...
Da Beschlüsse der Wohnungseigentümer auch Rechtsnachfolger und nicht anwesende Eigentümer bindet, sind sie objektiv-normativ auszulegen. Auf subjektive Vorstellungen des Verwalters oder der Abstimmenden kommt es nicht an. Betrifft der Beschluss die Umsetzung von baulichen Maßnahmen, sind an die Bestimmtheit hohe Anforderungen zu stellen. Hinsichtlich der Bewertung eines Wohnungseigentümerbeschlusses ist auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung abzustel ...
Ist ein Architekt für die Erweiterung, den Umbau, sowie die Modernisierung und Instandsetzung / Instandhaltung von vier Altbaumietshäusern mit der Vollarchitektur gem. § 15 Abs. 2 HOAI (2002) beauftragt, ohne dass sich die Vertragparteien über die konkrete Ausführung der Arbeiten bezüglich der einzelnen Gebäude geeinigt hätten, ist ein solcher Vertrag nur hinsichtlich der sich aus der Grundlagenermittlung gem. Leistungsphase 1 ergebenden Pflichten hinreichend bestimmt. Hinisc ...
Zur Haftung des bauüberwachenden Architekten 1. Der Architekt kann für Baumnängel nicht ohne Weiters in Haftung genommen werden. Gerade im Rahmen der Bauüberwachung muss der Architekt das Bauunternehmen aber zumindest stichprobenartig kontrollieren. Gleichzeitig ist er dazu verpflichtet, das Baugeschehen aktiv zu leiten. 2. Um seinen werkvertraglich geschuldeten Erfolgt herbeizuführen, muss der Architekt dafür Sorge tragen, das ...
Wird durch den Auftraggeber im Rahmen eines Werklohnprozesses wegen von ihm behaupteter Mängel der Werkleistung die Minderung in Höhe des Restvergütungsanspruchs des Auftragnehmers erklärt, so wandelt sich das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis um, so dass es für die Fälligkeit des Werklohnanspruch eine Abnahme nicht mehr bedarf. Hat der Auftraggeber sein Minderungsrecht ausgeübt und zur Begründung der Höhe der von ihm erklärten Minder ...
Nach der Rechtssprechung sind im Rahmen der Gewährleistungsfrist des Auftragnehmers zwar immer die zuletzt geltenden Regeln der Technik für die Mangelbeurteilung maßgeblich. Dies gilt jedoch lediglich für die Haftung des Auftragnehmers. Der Architekt, der mit der Bauüberwachung beauftragt ist, muss nur die DIN-Normen beachten, die während seiner Leistungserbringung gelten. Soweit sich innerhalb der Gewährleistungsfrist des überwachten Bauunternehmers Ä ...
Der Bauunternehmer kann für seine Forderungen aus dem Vertrag die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek am Baugrundstück des Bestellers verlangen (§ 648 I 1 BGB). Der Besteller der Werkleistung und der Eigentümer des Grundstücks müssen daher grundsätzlich personenidentisch sein. Der BGH hatte sich vorliegend mit der Frage zu befassen, ob die von ihm aufgestellten Voraussetzungen für eine Durchbrechung des Grundsatzes der Personenidentität vorliegen, wenn de ...
Der mit der Grundlagenermittlung beauftragte Architekt muss mit dem Auftraggeber erörtern, ob dieser trotz ihm bekannter risikoreicher Bodenverhältnisse - hier: unzureichende Standsicherheit des Bauvorhabens wegen der Lage an einem abbruchgefährdeten Steilhang - an dem Bauvorhaben festhalten will.
Unterlässt der Architekt die gebotene Erörterung, ist er beweispflichtig dafür, dass der Auftraggeber an dem Bauvorhaben festgehalten hätte, wenn ihm die Gefährdung in ihrer ganzen Trag ...
Im Rahmen von Haftungsstreitigkeiten des öffentlichen Auftraggebers gegen Architekten, die das Vergabeverfahren begleiten, fällt oftmals auf, dass der öffentliche Auftraggeber bei Einsetzung von Dritten (z.B. Architekten und Ingenieure) für die Durchführung des Vergabeverfahens davon ausgeht, dass ausschließlich diese für Fehler im Vergabeverfahren verantwortlich seien. Hierzu hat die Vergabekammer Lüneburg kürzlich nochmals deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der öffentliche Auftraggeber die Verantwortung für die Vergabe nicht vollständig delegieren kann. Es ist und bleibt daher Aufgabe des Auftraggebers, sich an den Vergabeverhandlungen zu beteiligen, mögliche Ausschlussgründe (selbst) nachzuvollziehen und über den Zuschlag in Kenntnis der gesamten Aktenlage selbst zu entscheiden. Mit einem bloßen „Abnicken“ ist es nicht getan.
VK Lüneburg zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 26.04.2013
BGH zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 26.04.2013
Der BGH bekräftigt in seiner Entscheidung seine Rechtsprechung, wonach dem Architekten die Vertragspflicht trifft, den Bauherrn zutreffend über die voraussichtlichen Baukosten zu beraten, also auch im Rahmen der Grundlagenermittlung zu prüfen, ob der Bauherr überhaupt finanzielle Mittel für das Bauvorhaben zur Verfügung hat. Auch die Kostenschätzung darf nicht deutlich zu niedrig ausfallen.
Bei schuldhafter Pflichtverletzung ist der Auftraggeber zum Schadensersatz verpflichtet. Erforderlich ist hier allerdings auch, dass die Pflichtverletzung kausal ist. In diesem Fall hatte die Vorinstanz, hier das Kammergericht Berlin, nicht geprüft, ob ggf. auch Umgestaltungen des Bauherrn erst nach der erfolgten Kostenschätzung gewünscht waren, so dass es an der Kausalität des Schadens fehlen könnte. Insoweit hat der BGH die Sache an das Kammergericht Berlin zurückgewiesen.
BGH, Beschluss zur Verfügung gestellt von Ehemalige am 26.04.2013
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