Koch Lemke Machacek – Rechtsanwälte in Berlin
Willkommen auf der Homepage unserer Kanzlei!
Wir sind eine seit 1997 bestehende Kanzlei, seit je her in Berlin Charlottenburg ansässig. Wir beraten Sie als Ihr Rechtsanwalt in Berlin fachübergreifend in allen wesentlichen Rechtgebieten mit einem Schwerpunkt auf dem Versicherungsrecht.
Spezialisiert haben wir uns auf die Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten, die an der Schnittstelle zwischen dem Versicherungsrecht und anderen Rechtsgebieten liegen, beispielsweise dem Arbeitsrecht, dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Bau- und Architektenrecht, dem Medizinrecht und Pflegerecht, dem Sozialrecht sowie dem Verwaltungsrecht. Mit dieser konsequenten Ausrichtung bieten wir Ihnen eine fundierte juristische Arbeitsweise gehobenen Standards an. Die sich hieraus ergebenen Synergieeffekte nutzen wir zu Ihrem Vorteil.
Rechtsanwalt Berlin – Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner
Sprechen Sie uns an – bei uns erwarten Sie vier Partner und zwei angestellte Rechtsanwälte. Auch kurzfristig können wir Ihnen Gesprächstermine anbieten. Gerne rufen wir Sie auch für eine Terminvereinbarung kostenfrei zurück. Nutzen Sie hierfür unseren Rückrufservice auf dieser Seite.
Unsere Schwerpunktbereiche
Schwerpunktmäßig sind wir in den nachfolgenden Bereichen für Sie tätig:
Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht beraten in allen Angelegenheiten des privaten Versicherungsrecht und des Haftungsrechts. Ob privates Personversicherungsrecht (Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung etc.) oder beruflicher Versicherungsschutz (Berufshaftpflichtversicherung) oder Bauversicherungsrecht, wir helfen Ihnen weiter.
Es berät Sie
Rechtsanwalt Lemke
Rechtsanwalt Speer
Bank- und Kapitalmarktrecht
Mit diesen Angelegenheiten werden Sie sich in unserem Haus gut aufgehoben wiederfinden. Wir sind beratend und gerichtlich tätig, soweit es gilt Schadensersatzansprüche wegen Kapitalanlagen / Vermögensanlagen zu prüfen. Auch im Bereich der Finanzierungen, Sicherheiten, Factoring und Leasing sind wir für Sie da.
Es berät Sie
Rechtsanwalt Lemke
Rechtsanwalt Speer
Bau- und Architektenrecht
Es regelt das Rechtsverhältnis zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmen. Rechtsprobleme stellen sich bei Verträgen, öffentlichrechtlichen Genehmigungen und der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften. Ob für private Bauherren, Unternehmen oder die öffentliche Hand, Bauvorhaben sollten von Beginn an rechtlich abgesichert sein..
Es berät Sie
Rechtsanwältin Koch
Rechtsanwältin Jahr
Wir übernehmen Haftungsverfahren wegen ärztlicher oder pflegerischer Fehler, helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Leistung ggü. Krankenversicherung, Pflegekassen und weiteren Leistungsträgern sowie der Kündigung von Heim- und Pflegeverträgen. Ergänzend beraten wir bspw. zu Patientenverfügungen.
Es berät Sie
Rechtsanwalt Foerster
Das Sozialrecht ist für den Laien nicht mehr überschaubar. Leistungen sind unbekannt oder ihre Verweigerung wird nicht als rechtswidrig erkannt. Unsere Aufgabe ist daher die Beratung, daneben aber auch die fachanwaltliche Durchsetzung von Ansprüchen.
Es berät Sie
Rechtsanwalt Machacek
Rechtsanwalt Foerster
Wir vertreten als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Kündigungsschutzverfahren und in allen anderen arbeitsrechtlichen Belangen. Aber auch die Beratung von Betriebsräten und Mitarbeitervertretungen (MAV) gehören zu unseren Aufgaben. Da im Arbeitsrecht häufig sehr kurze Fristen gelten, erhalten Sie bei uns schnell einen Termin.
Es berät Sie
Rechtsanwalt Machacek
Ihr Kontakt zu uns
Unser Service für Sie
verschlüsselter Dateitransfer
Um eine sichere Kommunikation mit Ihnen zu gewährleisten, bieten wir Ihnen eine
asymmetrische Verschlüsselung an. Unseren öffentlichen Key können Sie sich über
diese Seite kopieren.
Downloads/Termine
Mit einem Klick auf diesen
Link gelangen Sie auf unsere zentrale Serviceseite. Hier bieten wir Ihnen Downloads an und vereinbaren mit Ihnen Termine für anstehende Besprechungen.
Pauschalangebote
In einzelnen Bereichen bieten wir Ihnen
pauschale Angebot der Rechtsberatung. Das garantiert eine volle Kostenkontrolle. In allen anderen Sachen rechnen wir nach RVG / Vergütungsvereinbarung ab.
Dossiers
Werfen Sie einen Blick auf unsere
Dossiers. In diesen widmen wir uns vertieft einem aktuellen Themen aus den unterschiedlichen Fachbereichen unserer Kanzlei.
Rechtsprechung aus den Fachbereichen der Kanzlei Koch Lemke Machacek PartGmbB
Örtliche Zuständigkeit bei Annulierung eines Teilfluges
Rechtsprechung des Fällt nur ein Teilflug eines auf einheitlicher Buchung beruhenden Fluges aus, kann der Ausgleichsanspruch vor dem Gericht des ersten Ablugsortes geltend gemacht werden. EuGH zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 24.03.2020
Achtung Kostenfalle: Gewerbeauskunft-Zentrale - bloß nicht zahlen
Rechtsprechung des genwärtig läuft eine Kampagne der Gewerbeauskunft-Zentrale mit dem Ziel, insbesondere kleinere Unternehmen und Handwerksbetriebe in eine Kostenfalle zu locken.Eine Anmeldung zum Gewerbe"register" kommt auf dem für Behörden typischen Öko-Papier daher, rechts eingedruckt in kaum lesbarer Schrift der Preis für ein 2-Jahres-Abo: stolze 569,06 €. Die Gegenleistung? Eine dürftige Internetseite, mit nur einigen wenigen Gewerbetreibenden. Sie alle haben einen Fehler gemacht: Auf Mahnungen eines Herrn Sebastian Cyperski zu zahlen.
Wie das Unternehmen arbeitet, kann jedermann leicht erkennen. Zum Beleg, dass die Forderungen berechtigt seien, wird der Mahnung ein Urteil des AG Düsseldorf zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 18.06.2013
Mehrkostenvergütung bei verzögertem Zuschlag
Rechtsprechung des ehrkostenvergütung bei verzögertem Zuschlag in Folge Verschiebung der im Vergabeverfahren vorausgesetzten Bauzeit und dadurch verursachter MehrkostenDie der Kalkulation des Bieters zu Grunde liegenden Materialpreise, wie z. B. die Bitumenpreise, Stahlpreise usw. verändern sich gelegentlich im Laufe der Zeit. Soweit sich eine zeitliche Verzögerung durch Verschiebung der im Vergabeverfahren vorausgesetzten Bauzeit ergibt, können sich daraus kausal Mehrkosten für den Auftragnehmer ergeben, die dieser vergütet bekommen kann, wenn er die während der tatsächlichen Bauausführung entstandenen Kosten einerseits und die hypothetischen Baukosten der ursprünglich geplanten Bauzeit andererseits darlegt und die Kostendifferenz nachweist.
OLG Dresden zur Verfügung gestellt von Rechtsanwalt Foerster am 26.04.2013
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